Wer kann in Stuttgart Briefwahl beantragen?
Wahlberechtigte, die in das Stuttgarter Wählerverzeichnis eingetragen sind, können ihr Wahlrecht ohne Vorliegen eines besonderen Grundes durch Briefwahl ausüben. Dies ist auch möglich, wenn sie sich vorübergehend im Ausland befinden. Dazu müssen sie beim Statistischen Amt Stuttgart rechtzeitig einen sogenannten Wahlschein beantragen.
Ab wann kann man Briefwahl beantragen?
Aktuell ist kein Wahltermin bekannt. Etwa fünf Wochen vor einer Wahl werden die Wahlbenachrichtigungen versendet. Mit den Angaben auf der Benachrichtigung können Sie einen Antrag stellen.
Wie und wo beantrage ich Briefwahlunterlagen?
Wenn Sie durch Briefwahl wählen möchten, brauchen Sie einen Wahlschein. Diesen können Sie auf unterschiedliche Weise beantragen. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Unterlagen über ein gesondertes Online-Formular zu beantragen, schriftlich per Post, Fax oder E-Mail anzufordern, oder Sie können Ihre Briefwahlunterlagen auch persönlich in einem Wahlbüro abholen und dann auch, sofern Sie möchten, direkt vor Ort wählen. Anträge über das Telefon sind nicht möglich.
Wer Briefwahlunterlagen für eine andere Person beantragen oder abholen will, benötigt hierzu eine schriftliche Vollmacht.
Kann ich auch vom Ausland aus per Briefwahl wählen?
Die Teilnahme an einer Wahl per Briefwahl ist grundsätzlich auch aus dem Ausland möglich. Je nach Wahl gibt es hierbei unterschiedliche Voraussetzungen, die rechtzeitig vor einer Wahl bekannt gemacht werden.
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