Zur Beantragung der Briefwahlunterlagen mit Wahlschein haben Sie verschiedene Möglichkeiten. Bitte beachten Sie jeweils die unterschiedlichen Fristen für die Antragstellung und denken Sie auch daran, dass die Wahlbriefe rechtzeitig beim Statistischen Amt wieder eingehen müssen. Senden Sie die Unterlagen daher möglichst zeitnah zurück.
Online-Antrag stellen
Bis Dienstag, 18. Februar 2025 um 12 Uhr, haben Sie die Möglichkeit Ihre Briefwahlunterlagen online zu beantragen. Um den Antrag vollständig ausfüllen zu können, benötigen Sie Ihre Wahlbezirks‐ und Wählernummer. Diese finden Sie auf Ihrer Wahlbenachrichtigung.
Sollten Sie am Ende der Eingabe eine Fehlermeldung erhalten, geben Sie die Wahlbezirksnummer bitte ohne Bindestrich ein. Im Bedarfsfall rufen Sie die Wahl‐Hotline an.
Briefwahl vor Ort nutzen
Per Post oder Fax anfordern
Per E‐Mail anfordern
Antragstellung für Deutsche im Ausland
Rücksendung der Wahlbriefe
Wahlbriefe müssen bis spätestens 18 Uhr am Wahltag beim Statistischen Amt, Postfach 70108, Eberhardstr. 37, 70173 Stuttgart eingegangen sein. Aufgrund der Beförderungszeiten durch die Post raten wir Ihnen, die Briefe möglichst frühzeitig zurückzusenden oder abzugeben.
Wahl-Hotline
Keine Wahlbenachrichtigung erhalten? Frist versäumt? Wahllokal unklar? Bei Fragen zur Bundestagswahl sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Wahlamts gerne für Sie da.
Die Wahl‐Hotline ist wie folgt besetzt: montag bis mittwoch von 8.30 bis 16 Uhr, donnerstags 8.30 bis 18 Uhr von 8 bis 18 Uhr und freitags von 8 bis 13 Uhr.
Am Freitag, den 21. Februar 2025 von 8.30 Uhr bis 15 Uhr, am Samstag, den 22. Februar 2025 von 8 bis 12 Uhr und am Wahlsonntag, den 23. Februar 2025 von 8 bis 18 Uhr.