Bleibeberechtigte erwerbsfähige Flüchtlinge, die weder einer Erwerbstätigkeit nachgehen noch eine Ausbildung machen, sollen zu gemeinnützigen Arbeiten verpflichtet werden. Das schlägt Oberbürgermeister Frank Nopper vor. Auf seinen Impuls hin wurde dieser Aspekt in eine „Stuttgarter Erklärung“ aufgenommen, die die drei kommunalen Spitzenverbände Baden-Württembergs heute verbreitet haben. Dabei handelt es sich um einen 12-Punkte-Plan für eine realitätsbezogene Flüchtlingspolitik.
Nopper schlägt vor, die Menschen im Bereich der öffentlichen Daseinsvorsorge zu beschäftigen. Konkret denkt er an die Grünflächenpflege, die Straßenreinigung, die Straßen- und Wegeunterhaltung, die Altenpflege und Seniorenbetreuung, den Küchenbereich öffentlicher Einrichtungen oder die Tätigkeit in geeigneten Mangelberufen. Die verpflichtende Tätigkeit sollte mit einem Sprachkurs verbunden werden, fordert er.
Ausübung von gemeinnützigen Tätigkeiten als gute Basis für gelingende Integration
Viele Geflüchtete bleiben über Jahre hinweg ohne Ausbildung oder Beruf und sind auf staatliche Transferleistungen angewiesen. Nopper: „Dieser Zustand dürfte auch nicht im Interesse der Geflüchteten liegen. Die Ausübung von gemeinnützigen Tätigkeiten kann eine gute Basis für eine anschließende Berufsausbildung oder Berufstätigkeit und damit für eine gelingende Integration sein.“
Die baden-württembergischen Städte, Gemeinden und Landkreise haben vergangenens Jahr über 180 000 Geflüchtete aufgenommen. In ihrer Stuttgarter Erklärung fordern die Kommunalen Landesverbände, dass eine Weiterverteilung auf die Länder nur bei denjenigen erfolgen soll, für die eine Bleibeperspektive festgestellt wurde. Für alle Angehörigen dieser Gruppe im erwerbsfähigen Alter fordern sie verbindliche Integrationsmaßnahmen, die auch dazu beitragen können, den allgemeinen Fach- und Arbeitskräftemangel zu vermindern.
Der 12-Punkte-Plan
- Europaweit gleichmäßige Verteilung
- Harmonisierung der Integrations- und Sozialleistungen innerhalb der EU
- Nationale Ankunftszentren zur erkennungsdienstlichen Behandlung und Registrierung
- BAMF-Antragsstrecken zur schnellen Klärung von Aufenthaltschancen (24-Stunden-Verfahren)
- Rückführung der Personen ohne Bleibeperspektive direkt aus den nationalen Ankunftszentren
- Ausweitung der bilateralen Rückführungsabkommen mit Herkunftsländern
- Weiterverteilung von Asylbewerbern auf die Bundesländer nur mit Bleibeperspektive
- Verbindliche Integrationsmaßnahmen im Rahmen der vorläufigen Unterbringung
- Kostenerstattung für kommunale Aufwendungen
- Mehr Wohnraum, mehr Kitas, mehr Integration
- Durch Standardabbau und Entbürokratisierung Personalnot begegnen
- Arbeitsmigration bedarfsgerecht weiterentwickeln