Energetische Sanierungsvorhaben der Sportvereine werden nun großzügig unterstützt. Für den Klimaschutz stehen im Doppelhaushalt 2024/25 zusätzlich insgesamt 3 Mio. Euro zur Verfügung, dauerhaft sind es jährlich 2,5 Mio. Euro. Den Richtlinien stimmte der Gemeinderat am Donnerstag, 6. Juni, zu.
Auch das Thema Kinderschutz fand Eingang in die neuen Richtlinien. Die Inanspruchnahme der Sportförderung wird an entsprechende Vorgaben geknüpft: So muss künftig ein Kinderschutzkonzept vorgelegt werden, um Zuschüsse zu erhalten.
Die neuen Richtlinien sind in den vergangenen beiden Jahren vom Amt für Sport und Bewegung gemeinsam mit dem Gemeinderat erarbeitet worden. Die Bildwelt in den Richtlinien macht deutlich, warum die Landeshauptstadt ihre Sportvereine und den Sport im Allgemeinen fördert. Dafür steht die Marke „Stuttgart bewegt sich!“ des Amts für Sport und Bewegung.
Die neuen Sportförderrichtlinien sind online abrufbar: www.stuttgart.de/medien/ibs/sportfoerderrichtlinien_stuttgart_web.pdf (Öffnet in einem neuen Tab)