Verwaltung und Polizei hatten dem Verwaltungsausschuss am 22. Januar berichtet und Bilanz gezogen. Durch die Bekanntmachung im aktuellen Amtsblatt sind die Maßgaben ab 31. Januar für zwei weitere Jahre in Kraft.
Aufgrund der bisherigen Erfahrungen und Änderungen des Waffengesetzes kommt es zu folgenden Änderungen:
- Die Waffenverbotszone erstreckt sich künftig vom Hauptbahnhof bis zum Finanzamt am Rotebühlplatz und vom Haus der Wirtschaft bis zum Leonhardsviertel beziehungsweise der Staatsgalerie. Die zweite Waffenverbotszone im und am Stadtgarten fällt weg, da diese sich – anders als zuvor – mit einem Anteil von nur 2,6 Prozent der Messerdelikte im Jahr 2023 als unauffällig erwies.
- Das Verbot gilt künftig freitags, samstags und an Tagen vor Feiertagen bereits ab 18 Uhr bis nun 8 Uhr des Folgetages – und damit zwei Stunden früher sowie zwei Stunden länger als bisher.
- Nach einer Änderung des Waffengesetzes im Herbst 2024 ist allgemein nun das Mitführen jeglicher Messer untersagt.
Präventives Sicherheitskonzept: Von Aufklärung bis Streetwork
Die Waffen‐ und Messerverbotszonenverordnung ergänzt eine Vielzahl von präventiven und ordnungspolizeilichen Maßnahmen, die die Stadt Stuttgart und die Polizei umsetzen. Dazu zählen etwa die Streetwork‐Angebote in der City, soziale Hilfsangebote der Landeshauptstadt, die Bespielung des Kleinen Schlossplatzes in den warmen Monaten, die Videobeobachtung im Innenstadtbereich, gemeinsame Kontrollen der Landes‐, Bundespolizei mit dem Städtischen Vollzugsdienst, aber auch aufklärende Kampagnen der Kommunalen Kriminalprävention zur Gefährlichkeit von Messern und Waffen.
Der öffentliche Raum wird mittlerweile auch verstärkt in die Jugendarbeit einbezogen. Das betrifft die Mobile Jugendarbeit Innenstadt, sowie auch neue Formate, bei denen Beratungsangebote im öffentlichen Raum präsent sind. So trägt zum Beispiel seit 2022 die mehrwöchige Aktion „Mein Schlossplatz“ mit zahlreichen Akteuren zu einem lebendigen vielfältigen Stadtleben in der Innenstadt bei.
Dabei wollen die Träger der Jugendhilfe und die Stadt Stuttgart nicht nur über die Jugendlichen und jungen Menschen reden, sondern vor allem mit ihnen. Damit diese ihre eigenen Vorstellungen und Wünsche einbringen können, was unter jugendgerechten Aufenthaltsplätzen zu verstehen ist, sollen sie bei der Entwicklung von Angeboten und Aktionen beteiligt werden und mitgestalten können.