Die Zuständigkeit für den Erlass bzw. die Verlängerung der Verordnung liegt beim Oberbürgermeister. Die Bekanntmachung ist für den 30. Januar vorgesehen, die Verordnung tritt am 31. Januar in Kraft.Die Zuständigkeit für den Erlass bzw. die Verlängerung der Verordnung liegt beim Oberbürgermeister. Die Bekanntmachung ist für den 30. Januar vorgesehen, die Verordnung tritt am 31. Januar in Kraft.
Oberbürgermeister Dr. Frank Nopper„Die Waffenverbotszone in der Stuttgarter Innenstadt hat sich bewährt. Nach den Zahlen des Polizeipräsidiums und des Amts für öffentliche Ordnung hat die vor zwei Jahren eingeführte Waffenverbotszone sowohl die öffentliche Sicherheit als auch das Sicherheitsgefühl der Menschen verbessert. Mit der Ausweisung einer Waffenverbotszone können zwar nicht alle Messerstechereien verhindert, aber deren Häufigkeit reduziert werden. Mit der Verlängerung der Waffenverbotszone sind räumliche, zeitliche und inhaltliche Anpassungen verbunden, um die Verordnung noch gezielter anwenden zu können. Unsere Botschaft lautet: Der Cityring ist und bleibt eine Bannmeile für Messer und Waffen.“
Polizeipräsident Markus Eisenbraun erklärte: „Mit der Verlängerung der Verordnung und den beschlossenen Anpassungen setzen wir ein klares Zeichen: Wir dulden keine Waffen und Messer in der Stuttgarter Innenstadt. Wir möchten, dass die gesamte Landeshauptstadt ein sicherer und lebenswerter Ort ist, an dem sich alle Menschen frei und ohne Angst bewegen können.“
Eine Evaluierung durch das Amt für öffentliche Ordnung und das Polizeipräsidium Stuttgart zeigte, dass die Verordnung messbare Effekte erzielt hat:
- Schwere Straftaten mit Messern gingen zurück: Im Jahr 2023 sank die Zahl der Straftaten gegen das Leben unter Verwendung eines Messers im Geltungsbereich der Verordnung deutlich und blieb 2024 auf einem niedrigen Niveau.
- Effektiver Vollzug: Seit der Einführung wurden bis Ende 2024 insgesamt 116 Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet, verbunden mit Bußgeldern in Höhe von insgesamt 24.675 Euro.
Mit der Verlängerung treten auch einige Änderungen in Kraft:
- Ausweitung der zeitlichen Geltung: Das Verbot gilt künftig freitags, samstags und an Tagen vor Feiertagen von 18:00 Uhr bis 8:00 Uhr des Folgetages – und damit zwei Stunden früher sowie zwei Stunden länger als bisher.
- Anpassung der räumlichen Geltung: Der Stadtgarten blieb mit zwei Straftaten und einem Anteil von 2,6 Prozent der Messerdelikte im Jahr 2023 unauffällig. Dabei handelte es sich, anders als in den Vorjahren, zudem nicht um schweren Straftaten wie beispielsweise (versuchte) Tötungsdelikte.
- Verschärfung des Messerverbots: Nach einer Änderung des Waffengesetzes im Herbst 2024 ist künftig das Mitführen aller Messer im Geltungsbereich untersagt – unabhängig von der Klingenlänge.
Die Waffen- und Messerverbotszonenverordnung ergänzt eine Vielzahl von präventiven und ordnungspolizeilichen Maßnahmen, die die Stadt Stuttgart und die Polizei umsetzen.