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Landeshauptstadt Stuttgart

Stuttgart Rosenstein

OB Nopper: „Änderung von § 23 Allgemeines Eisenbahngesetz vorerst gescheitert – das ist sehr enttäuschend! Jetzt muss es der neue Bundestag richten!“

Wie aus gut informierten Kreisen der Bundespolitik verlautet, ist ein fraktionsübergreifender Vorschlag zur Änderung von § 23 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) heute gescheitert.

Blick auf die freiwerdenden Gleisflächen hinter dem Stuttgarter Hauptbahnhof
Auf den durch Stuttgart 21 nicht mehr gebrauchten Gleisflächen hinter dem Hauptbahnhof soll das neue Stadtquartier Stuttgart Rosenstein entstehen.

Damit ist klar: In dieser Wahlperiode des Deutschen Bundestages wird es keinen Beschluss zu einer Änderung geben, die zwingend nötig ist, um die freiwerdenden Gleisflächen hinter dem Stuttgarter Hauptbahnhof städtebaulich zu entwickeln.

Der Stuttgarter Oberbürgermeister Dr. Frank Nopper erklärte dazu: „Meine wiederholten Vorstöße – auch im direkten Gespräch mit Bundeskanzler Olaf Scholz – waren im Ergebnis leider nicht von Erfolg gekrönt. Bei einem Gespräch des Präsidiums des Deutschen Städtetags im Bundeskanzleramt im Dezember 2024 habe ich die enormen Auswirkungen von § 23 AEG auf viele deutsche Städte angesprochen – vor allem auch auf Stuttgart. Die derzeit geltende Fassung von § 23 AEG macht den Rückbau von Schieneninfrastruktur unmöglich, selbst wenn sie gar nicht mehr gebraucht wird. Das verhindert in vielen Städten Städtebauprojekte – in der Landeshauptstadt Stuttgart auf 85 ha Fläche für bis zu 5.700 Wohneinheiten für über 10.000 Menschen. Der Bundeskanzler signalisierte im Rahmen des Gesprächs seine grundsätzliche Bereitschaft, eine Änderung von § 23 AEG voranzutreiben. Der Bundesrat hat die Rückgängigmachung von § 23 AEG bereits vor einigen Wochen zu Recht gefordert. Ich bedauere sehr, dass der Deutsche Bundestag dem nicht gefolgt ist. Wir brauchen Wohnraum, wir brauchen Planungssicherheit – in Stuttgart und in vielen anderen Städten Deutschlands. Nach der Bundestagswahl müssen die neue Bundesregierung und der neu konstituierte Deutsche Bundestag unverzüglich eine Novellierung der Novellierung von § 23 AEG beschließen – am besten verbunden mit einer Klarstellung, dass nicht nur auf den bisherigen Gleisflächen, sondern überall, wo Wohnungsbau beabsichtigt ist, Wohnungsbau Vorrang hat.“

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Bildnachweise

  • Arnim Kilgus / Bahnprojekt Stuttgart‐Ulm e.V.
  • Visualisierung: asp Architekten/Koeber Landschaftsarchitektur
  • asp Architekten
  • ingenhoven architects