Idealerweise erfolgt die Kontaktaufnahme über die E-Mail-Adresse lebensmittelueberwachung.veterinaerwesenstuttgartde oder unter der Rufnummer 0711 216-88590. Bei der Registrierung der Tiere wird unter anderem der Status der Tollwutschutzimpfung überprüft und es werden erforderliche weitere Schritte veranlasst.
Auf der Flucht vor dem Krieg haben zahlreiche ukrainische Schutzsuchende ihre Haustiere dabei. Um mit Hunden, Katzen oder Frettchen in die EU einreisen zu dürfen, müssen Tierhalter laut EU-Recht eine gültige Tollwut-Schutzimpfung und eine Blutuntersuchung auf Tollwut-Antikörper ihrer Tiere vorweisen können. Dadurch soll die Einschleppung und Verbreitung der Tollwut verhindert werden. Damit auch ungeimpfte Tiere aus der Ukraine schnell und unbürokratisch in Sicherheit gebracht werden können, wurden die gesetzlichen Einreisebestimmungen bis auf Weiteres gelockert: Eine behördliche Genehmigung für die Einreise in die EU mit Haustieren, für die die oben genannten Voraussetzungen nicht vorliegen, ist vorerst nicht mehr erforderlich. Diese Ausnahmeregelung gilt ausschließlich für Geflüchtete aus der Ukraine. Um den Schutz vor der Tollwut trotzdem sicherzustellen, sind nach der Ankunft in der EU neben der nachträglichen Kennzeichnung und Impfung auch das Ausstellen eines Heimtierausweises sowie die Registrierung der Tiere bei den zuständigen Veterinärdienststellen erforderlich.
Weitere Informationen in englischer, ukrainischer und russischer Sprache erhalten Sie auf der Homepage des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft: https://www.bmel.de/DE/themen/tiere/haus-und-zootiere/einreise-heimtiere-ukraine.html (Öffnet in einem neuen Tab)