3/1 - Verordnung des Bürgermeisteramts der Stadt Stuttgart als untere Naturschutzbehörde zum Schutze von Landschaftsteilen im Stadtkreis Stuttgart (Landschaftsschutzverordnung)
Die Behördennummer 115 ist in der Regel zum Festnetztarif und damit kostenlos über Flatrates erreichbar. Viele Mobilfunkanbieter haben ihre Preise den Festnetztarifen angepasst.