1/2 - Rechtsverordnung des Regierungspräsidiums Stuttgart über das Verbot der Prostitution im südlichen Stadtgebiet von Stuttgart sowie auf den Gemarkungen Sindelfingen und Böblingen
Die Behördennummer 115 ist in der Regel zum Festnetztarif und damit kostenlos über Flatrates erreichbar. Viele Mobilfunkanbieter haben ihre Preise den Festnetztarifen angepasst.