1/16 - Rechtsverordnung des Bürgermeistersamts der Landeshauptstadt Stuttgart über die Erklärung von Überschwemmungsgebieten an Gewässern zweiter Ordnung im Stadtkreis Stuttgart
Die Behördennummer 115 ist in der Regel zum Festnetztarif und damit kostenlos über Flatrates erreichbar. Viele Mobilfunkanbieter haben ihre Preise den Festnetztarifen angepasst.