1/15 - Rechtsverordnung der Landeshauptstadt Stuttgart über Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen für den Gelegenheitsverkehr mit Taxen im Stadtgebiet Stuttgart, den Gemarkungen Leinfelden-Echterdingen und Filderstadt
Die Behördennummer 115 ist in der Regel zum Festnetztarif und damit kostenlos über Flatrates erreichbar. Viele Mobilfunkanbieter haben ihre Preise den Festnetztarifen angepasst.