Die Landeshauptstadt Stuttgart ist verpflichtet, bei ihren Beteiligungsunternehmen eine gute, verantwortungsvolle Unternehmensführung zu gewährleisten. Diese Unternehmensführung muss einerseits den wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens im Blick haben und andererseits sich am Gemeinwohl und damit den Interessen der Bürger orientieren.
Diese Aufgabenstellung ist komplex. Zur noch besseren Unternehmenssteuerung hat die Beteiligungsverwaltung der Stadt Stuttgart seit 2006 eine "Public Corporate Governance für die Landeshauptstadt Stuttgart" ausgearbeitet. Die aktuelle Fassung hat der Gemeinderat im November 2011 verabschiedet.
Das Regelwerk soll eine verbindliche Grundlage für alle Beteiligungsgesellschaften der Landeshauptstadt Stuttgart sein und setzt Standards zur Steigerung der Effizienz, der Transparenz und der Kontrolle.
Das Regelwerk zur Public Corporate Governance besteht aus zwei Teilen:
- Teil A, der eigentliche Public Corporate Governance Kodex, enthält Festlegungen, Empfehlungen und Anregungen wesentlicher Standards zur verantwortungsvollen Führung von öffentlich finanzierten Unternehmen. Außerdem werden die Aufgaben, Rechte und Pflichten der Organe städtischer Beteiligungsunternehmen dargestellt.
- Teil B dient der praktischen Umsetzung und enthält konkrete Vorgaben und geeignete Instrumente, um die notwendige Transparenz und Kontrolle im Zusammenspiel von Beteiligungsgesellschaft und deren Gesellschafterin Stadt (Beteiligungsverwaltung) praktikabel, effizient und nachhaltig zu ermöglichen.
Die Public Corporate Governance der Landeshauptstadt Stuttgart wird regelmäßig im Hinblick auf neue Entwicklungen überprüft und kann bei Bedarf angepasst werden.