Anschrift & Erreichbarkeit
Das Sachgebiet Stadterneuerung innerhalb der Abteilung Stadterneuerung und Wohnbauentwicklung ist für rund 15 nach dem Baugesetzbuch ausgewiesene Sanierungsgebiete verantwortlich. Dabei werden Mittel der Städtebauförderung zum Nutzen der Stadtteile und der Gesamtstadt verwendet. Das Team aus Architektinnen und Ingenieuren, Sozialplanerinnen und Sozialplanern und Verwaltungsfachleuten und geht fachübergreifend vor, so dass die Maßnahmen zur Unterstützung und Aufwertung der Gebiete eine große Bandbreite an Zielsetzungen abdecken.
Dazu gehören je nach Bedarf
- die Neugestaltung von Gehwegen, Straßen und Plätzen,
- die Herstellung oder Umgestaltung von Spielplätzen und Grünanlagen,
- die Schaffung oder Modernisierung von Einrichtungen des Gemeinwesens (Stadtteiltreffs, Museen, Tageseinrichtungen für Kinder usw.),
- die Neuordnung von Grundstücken, dort, wo ein Erhalt der bestehenden Gebäude nicht mehr sinnvoll ist,
- aber auch die Förderung und Beratung von Modernisierungen der Gebäude privater Eigentümer,
- sowie die Unterstützung ehrenamtlicher Aktivitäten zum Nutzen der Stadtteile.
Neben der Durchführung der Sanierungsmaßnahmen gehören zu den Aufgaben des Sanierungsgebiets auch
- die Beobachtung der Gesamtstadt auf Handlungsbedarf für die Stadterneuerung. Hierfür werden sogenannte Stadterneuerungsvorranggebiete (SVG) festgelegt und fortgeschrieben,
- die Durchführung umfassender vorbereitender Untersuchungen im Vorfeld des Förderantrags und der förmlichen Festlegung eines Sanierungsgebiets,
- die Betreuung und Unterstützung vom Mietern, die von Sanierungsmaßnahmen betroffen sind
- und die Akquise und Durchführung verwandter Fördermöglichkeiten, wie zum Beispiel das Programm "Nichtinvestive Städtebauförderung" in mehreren Gebieten.
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Anschrift
Eberhardstraße 10
70173 Stuttgart