Anschrift & Erreichbarkeit
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Hauptstätter Straße 58
70178 Stuttgart
Postanschrift
70161 Stuttgart
Verbraucherbeschwerden
0711 21688604Telefon
0711 21688590Fax
0711 21688605Geänderte Öffnungszeiten:
Das Amt für öffentliche Ordnung ist in der Zeit vom 24. Dezember bis einschließlich 31. Dezember 2024 mit allen Dienststellen, inklusive aller Bürgerbüros in den Stadtbezirken sowie der Kfz‐Zulassungs‐ und Führerscheinstelle, für den allgemeinen Publikumsverkehr nicht geöffnet. In dringenden und nachweislichen Notfällen sind wir für Sie über das Service Center Stuttgart unter der Rufnummer 0711/216−0 telefonisch erreichbar. Informationen über unsere Online-Dienstleistungen finden Sie über unseren Dienstleistungsfinder.
Öffnungszeiten
Montag | 08:30 – 15:30 |
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Dienstag | 08:30 – 15:30 |
Mittwoch | 08:30 – 15:30 |
Donnerstag | 08:30 – 15:30 |
Freitag | 08:30 – 12:30 |
Vorherige telefonische Terminvereinbarung ist möglich
Anfahrt
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Hauptstätter Straße 58
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Organigramm
Übersicht Dienstleistungen
- Afrikanische Schweinepest - Meldung von Wildschweinkadavern
- Allergen- und Zusatzstoffkennzeichnung bei loser Ware
- Entschädigung bei der Tierseuchenkasse beantragen
- Grenzüberschreitender Fernabsatz von Tabakerzeugnissen an Verbraucher - als Inländer registrieren
- Haltung eines Kampfhundes - Verhaltensprüfung beantragen
- Haustierhaltung: Tierkörper beseitigen
- Herstellung und Handel mit Lebensmittelbedarfsgegenständen anzeigen
- Lebensmittelbetriebe - Beratung und Stellungnahme zu Bauvorhaben
- Lebensmittelbetriebe - Registrierung
- Lebensmittelkontrolle
- Lebensmittelsicherheit - Verbraucherbeschwerde einreichen
- Lebensmittelüberwachung und Verbraucherschutz - Jahresbilanzen
- Nutztieranmeldung
- Online-Schulungen zur Trichinenprobenentnahme
- Reiseverkehr mit Heimtieren
- Schulungen für ehrenamtlich im Lebensmittelbereich tätige Personen, Beratungen zu Vereins- und Straßenfesten
- Speisen und Getränke in der Gastronomie
- Untersuchung von Gehegen und Trichninen
- Verbraucherschutz - Produktsicherheit
- Verdachtsfälle auf Verstöße gegen Vorschriften des Lebensmittel- und Futtermittelrechts