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Landeshauptstadt Stuttgart

Amt für öffentliche Ordnung

Kfz-Zulassungs- und Führerscheinstelle

Anschrift & Erreichbarkeit

Symbolbild Organisations-Kontakt

Anschrift

Kfz-Zulassungs- und Führerscheinstelle
Krailenshaldenstraße 32
70469 Stuttgart

Geänderte Öffnungszeiten:

Das Amt für öffentliche Ordnung ist in der Zeit vom 24. Dezember bis einschließlich 31. Dezember 2024 mit allen Dienststellen, inklusive aller Bürgerbüros in den Stadtbezirken sowie der Kfz‐Zulassungs‐ und Führerscheinstelle, für den allgemeinen Publikumsverkehr nicht geöffnet. In dringenden und nachweislichen Notfällen sind wir für Sie über das Service Center Stuttgart unter der Rufnummer 0711/216−0 telefonisch erreichbar. Informationen über unsere Online-Dienstleistungen finden Sie über unseren  Dienstleistungsfinder.

Aufgrund einer zweitägigen internen Veranstaltung ist die Kfz-Zulassungsstelle am Dienstag, den 26. November 2024 sowie Mittwoch, den 27. November 2024 geschlossen. Die Führerscheinstelle ist nicht tangiert und hat entsprechend den bekannten Öffnungszeiten regulär geöffnet.

  • Kfz-Zulassungen und Fragen jeglicher Art
  • Ausnahmegenehmigungen von der Helm- und Gurtpflicht
  • Erteilung von Betriebserlaubnissen
  • Führerscheinangelegenheiten
  • Fahrschul- und Personenbeförderungsrecht

Seit dem 02.11.2022 ist bei der Führerscheinstelle die Vorsprache als Laufkunde wieder möglich. Bei hohem Publikumsaufkommen behält sich die Dienststelle vor, die Antragsannahme vorzeitig zu schließen bzw. zu unterbrechen. Für Führerscheinangelegenheiten wie z.B. Anträge von Berufskraftfahrern, Umschreibung ausländischer Fahrerlaubnisse, Neuerteilung nach Entzug der Fahrerlaubnis, Erweiterungen für eine gewerbliche Nutzung oder auf Eintragung der Schlüsselzahl B196 muss bei der Führerscheinstelle persönlich vorgesprochen werden. Bei Vorsprachen zu laufenden Verfahren bei der Führerscheinneuerteilung, Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung oder gewerbliche Personenbeförderung/Fahrschulen/Fahrlehrer verbleibt es bei der zwingenden Notwendigkeit einer vorherigen Terminvereinbarung. Neben der Führerscheinstelle bieten auch die Bürgerbüros zahlreiche Führerscheinangelegenheiten an, die bei den Bürgerbüros ohne Terminvereinbarung erledigt werden können. Dazu gehören insbesondere

  • Führerscheinersterteilungen
  • Begleitetes Fahren ab 17, Erweiterung auf Motorradklasse (ausgenommen B196)
  • Verlängerungen Klasse C, CE (ausgenommen im Zusammenhang mit Schlüssel 95 oder Fahrerqualifizierungsnachweis - FQN)
  • Führerscheinänderungen (Name, Auflage)
  • Umtausch
  • Ersatzausstellung
  • Internationale Führerscheine

Aufgrund der Vielzahl der zu erledigenden Aufgaben in den Bürgerbüros kann es dort häufiger zu längeren Wartezeiten kommen. Außerdem sind einzelne Bürgerbüros wegen personeller Engpässe immer wieder kurzfristig geschlossen. Es wird daher empfohlen, vor dem Gang zum Bürgerbüro zu prüfen, welche Bürgerbüros geöffnet haben:
 Bürgerbüros (Öffnet in einem neuen Tab)

Für Vorsprachen in der Kfz-Zulassungsstelle benötigen Sie nicht zwingend einen Termin. Sofern Sie jedoch ohne Termin erscheinen, müssen Sie sich möglichwerweise auf erhebliche Wartezeiten, insbesondere am frühen Morgen, einstellen. Eine Garantie, dass Sie bedient werden, kann nicht gegeben werden. Bei hohem Publikumsaufkommen behält sich die Dienststelle vor, die Antragsannahme vorzeitig zu schließen bzw. zu unterbrechen. Um Wartezeiten zu vermeiden, empfehlen wir daher weiterhin eine frühzeitige Terminvereinbarung.

Weitere Informationen zur Terminvereinbarung finden Sie unter  Kfz-Zulassungsstelle und Führerscheinstelle: Terminvereinbarung (Öffnet in einem neuen Tab)

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