Anschrift & Erreichbarkeit
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Eichstraße 7
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Montag | 09:00 – 15:30 |
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Dienstag | 09:00 – 15:30 |
Mittwoch | 09:00 – 15:30 |
Donnerstag | 09:00 – 15:30 |
Freitag | 09:00 – 12:30 |
Im Bereich der Abteilung Grundbesitzabgaben erfolgt die Festsetzung der Grundsteuer, der Abfall-, Niederschlagswasser- und Gehwegreinigungsgebühren und der Zweitwohnungssteuer. Die Grundlagen dieser Festsetzungen sind bei der Grundsteuer die vom Finanzamt festgesetzten Messbeträge, bei den Abfallgebühren die aufgestellten Behälter, bei den Niederschlagswassergebühren die festgestellte Berechnungsfläche, bei den Gehwegreinigungsgebühren die festgestellte Frontmeterlänge und bei der Zweitwohnungssteuer die Nettokaltmiete. Im Zusammenhang mit der Festsetzung vorstehender Abgaben werden in diesem Bereich Entscheidungen über Stundungen, Aussetzungen und Erlässen getroffen.
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