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Urkunden aus Geburtenregister
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Montag | 08:30 – 13:00 |
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Mittwoch | 08:30 – 13:00 |
Donnerstag | 14:00 – 18:00 |
Freitag | 08:30 – 13:00 |
Montag | 09:00 – 11:00 |
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Dienstag | 09:00 – 11:00 |
Mittwoch | 09:00 – 11:00 |
Donnerstag | 09:00 – 11:00 und 14:00 – 16:00 |
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Die Geburt eines Kindes in einer Klinik/einem Geburtshaus wird durch die jeweilige Einrichtung mit der Geburtsanzeige (Öffnet in einem neuen Tab) beim Standesamt angezeigt. Eine Hausgeburt kann schriftlich oder persönlich durch die Eltern beim Standesamt angezeigt werden. Nach Vorlage aller erforderlichen Unterlagen beim Standesamt werden dann die Geburtsurkunden für das Neugeborene erstellt.
Beim Standesamt können die nicht verheirateten Eltern eine Erklärung zur Vaterschaftsanerkennung (Öffnet in einem neuen Tab), Mutterschaftsanerkennung und Namenserteilung für Kinder abgeben. Eine Erklärung zur gemeinsamen elterlichen Sorge kann ausschließlich beim Jugendamt oder Notar abgegeben werden.
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