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Landeshauptstadt Stuttgart

Stadtkämmerei

Zweitwohnsteuer - Änderung persönlicher Daten

Wer Inhaber einer Zweitwohnung im Stadtgebiet Stuttgart ist, hat dies innerhalb eines Monats bei der Stadtkämmerei anzuzeigen. Die Anmeldung von Personen nach dem Meldegesetz gilt als Anzeige. Durch die Zweitwohnungssteuer sollen die Inhaber von Zweitwohnungen in einem angemessenen Rahmen an der Finanzierung der von der örtlichen Kommune bereitgestellten Infrastruktur sowie am örtlichen Sozialprodukt beteiligt werden.

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