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Landeshauptstadt Stuttgart

Amt für öffentliche Ordnung

Wohnsitz anmelden - als Nebenwohnsitz

Wenn Sie nach Stuttgart ziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen nachdem Sie eingezogen sind anmelden. Die Anmeldung können Sie in einem der Bürgerbüros erledigen.

Wenn Sie in Deutschland in mehr als einer Wohnung leben, ist diejenige Wohnung Ihre Hauptwohnung (und damit Hauptwohnsitz), die Sie zeitlich am meisten nutzen. Alle anderen Wohnungen sind Nebenwohnungen.

Melden Sie in Stuttgart einen Nebenwohnsitz an, prüft die Stadtkämmerei, ob es sich um eine steuerpflichtige Zweitwohnung handelt.

Hinweis: Ob Sie von der Meldepflicht befreit werden können, klären Sie bitte direkt in einem Bürgerbüro. Sie können z.B. von der Meldepflicht befreit werden, wenn Sie in Deutschland angemeldet sind und für maximal sechs Monate berufs- oder ausbildungsbedingt in Stuttgart leben. Das gilt z.B. auch, wenn Sie aus dem Ausland nach Stuttgart ziehen und für maximal drei Monate hier leben.

Ihr Kontakt zu uns:

Service-Telefon

Sie haben Fragen? Rufen Sie uns an: aus jedem Netz, ohne Vorwahl. Behördennummer 115: Mo bis Fr, 8.00 bis 18.00 Uhr. Sie erreichen die Behördennummer 115 in der Regel zum Festnetztarif und damit kostenlos über Flatrates. Gebärdentelefon: Mo bis Fr, 8.00 bis 18.00 Uhr.

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