Wohn-Berechtigungs-Schein beantragen
Sozial-Wohnungen sind Wohnungen für Menschen mit wenig Geld.
Diese Menschen finden auf dem freien Wohnungs-Markt keine Wohnung.
Denn oft sind die Mieten für sie zu teuer.
Deshalb gibt es auch Sozial-Wohnungen.
Hier sind die Mieten nicht soteuer.
Sie wollen in eine Sozial-Wohnung ziehen?
Dann brauchen Sie einen Wohn-Berechtigungs-Schein.
Der Wohn-Berechtigungs-Schein ist für alle Personen im Haushalt.
Beim Einzug in die Sozial-Wohnung müssen Sie dem Vermieter
den Wohn-Berechtigungs-Schein geben.
Ein Wohn-Berechtigungs-Schein gibt Ihnen die Möglichkeit
einen Miet-Vertrag zu bekommen.
Aber Sie bekommen mit dem Wohn-Berechtigungs-Schein
nicht automatisch eine Wohnung!
Der Wohn-Berechtigungs-Schein zählt immer für ein Jahr.
Sie können Ihren Namen auch auf eine Liste für Wohnungs-Suchende setzen lassen.
Dann bekommen Sie auch Wohn-Angebote in Stuttgart.
Was sind die Voraussetzungen?
- Sie wohnen in Baden-Württemberg?
Dann ist Ihre Gemeinde für den Wohn-Berechtigungs-Schein zuständig.
- Sie wollen nach Baden-Württemberg ziehen?
Dann ist die Gemeinde von ihrem zukünftigen Wohnsitz zuständig.
- Sie müssen wohnungs-suchend sein.
Das bedeutet:
Sie brauchen eine neue Wohnung.
- Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein.
- Sie kommen aus einem anderen Land?
Und das Land gehört nicht zur Europäischen Union?
Dann müssen sie eine Aufenthalts-Erlaubnis für Deutschland haben.
Die Aufenthalts-Erlaubnis muss mindestens für ein Jahr sein.
- Das Einkommen von allen Personen im Haushalt muss kleiner
als ein bestimmter Wert sein.
Sie möchten auf die Merk-Liste ( Antrag Aufnahme in Vormerkdatei - barrierefrei PDF-Datei 1,24 MB) von der Stadt Stuttgart?
Dann müssen Sie noch das beachten:
- Sie müssen schon mindestens 3 Jahre in Stuttgart leben.
- Sie haben einen Arbeitsplatz in Stuttgart?
Dann müssen Sie nicht schon 3 Jahre in Stuttgart gelebt haben.
- Sie sind alleinstehend?
Das bedeutet:
Sie leben ohne Ihre Familie?
Dann müssen Sie mindestens 25 Jahre alt sein.
- Sie haben ein eigenes Einkommen.
Davon bezahlen Sie auch die Miete.
Sie bekommen nicht Arbeitslosen-Geld 2.
Dazu sagt man auch Hartz 4.
Und Sie bekommen nicht Grundsicherung.
Wie können Sie den Wohn-Berechtigungs-Schein beantragen?
Sach-Gebiet Wohnraum-Versorgung (Öffnet in einem neuen Tab) .
Dafür müssen Sie einen Antrag stellen.
Bitte fragen Sie beim Sach-Gebiet Wohnraum-Versorgung:
Welche Unterlagen muss ich einreichen?
Sie wollen den Antrag in Papier-Form?
Sie können den Antrag hier bekommen:
- bei der Infothek im Rathaus
- bei den Bezirks-Rathäusern in den Stadtteilen
- beim Sach-Gebiet Wohnraum-Versorgung
Hinweis:
Der Wohn-Berechtigungs-Schein zählt immer für ein Jahr.
Ist das Jahr vorbei?
Dann müssen Sie den Wohn-Berechtigungs-Schein wieder beantragen.
Dafür brauchen Sie dann auch aktuelle Unterlagen.
Welche Unterlagen brauchen Sie?
Das kann für jede Person vielleicht anders sein.
Sie brauchen aber immer einen Nachweis über Ihr Einkommen.
Es muss für alle Personen im Haushalt mit Einkommen
einen Nachweis geben.
Der Nachweis muss über das Einkommen von einem ganzen Jahr sein.
Als Nachweis zählen:
- für Angestellte:
alle Lohn-Abrechnungen oder Gehalts-Abrechnungen von den letzten 12 Monaten
- für Selbstständige:
die Einkommenssteuer-Bescheide von den letzten 3 Jahren
- Bescheid über Arbeitslosen-Geld 1
- Bescheid über Arbeitslosen-Geld 2
- Renten-Bescheid
- Bescheid über ein Stipendium
- Bescheid über BaföG
- Studierende können zum Beispiel BaföG-Geld bekommen.
- Einkommen durch Vermietung und Verpachtung,
wenn Sie Gebäude oder Land vermieten - Einkünfte durch Kapital-Vermögen
zum Beispiel Zinsen
- Nachweis über Kranken-Geld
Andere Nachweise wie zum Beispiel:
- Schwerbehinderten-Ausweis oder Bescheid vom Versorgungs-Amt
- Reise-Pass oder Aufenthalts-Erlaubnis für Menschen,
die aus einem anderen Land und das Land gehört nicht zur Europäischen Union
Formulare
Sie möchten einen Wohn-Berechtigungs-Schein beantragen?
Unter diesem Link finden Sie den Antrag:
Antrag auf Erteilung eines Wohnberechtigungsscheins PDF-Datei 680,56 kB
Hier finden Sie ein Formular, mit dem Ihr Arbeitgeber Ihr Gehalt
bescheinigen kann.
Verdienst-Bescheinigung für den Antrag Wohn-Berechtigungs-Schein (Öffnet in einem neuen Tab)
Gesetze
Es gibt mehrere Gesetze über Sozial-Wohnungen.
Hier finden Sie die Links zu den Gesetzen.
Die Texte sind aber nicht in Leichter Sprache.
- § 1 Landes-Wohnraum-Förderungs-Gesetz (LWoFG) (Anwendungs-Bereich, Zweck und Zielgruppen) (Öffnet in einem neuen Tab)
- § 4 Landes-Wohnraum-Förderungs-Gesetz (LWoFG) (Begriffs-Bestimmungen) (Öffnet in einem neuen Tab)
- § 12 Landes-Wohnraum-Förderungs-Gesetz (LWoFG) (Einkommen) (Öffnet in einem neuen Tab)
- § 15 Landes-Wohnraum-Förderungs-Gesetz (LWoFG) (Überlassung von Mietwohnraum) (Öffnet in einem neuen Tab)
- § 30 Landes-Wohnraum-Förderungs-Gesetz (LWoFG) (Überleitungs-Bestimmungen für Maßnahmen und Entscheidungen nach altem Recht) (Öffnet in einem neuen Tab)
- § 34 Landes-Wohnraum-Förderungs-Gesetz (LWoFG) (Unanwendbarkeit von Bundesrecht) (Öffnet in einem neuen Tab)
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