Für Stadtteilfeste, Vereinsfeste, Veranstaltungen von Kindergärten und Schulen oder ähnliche Veranstaltungen auf öffentlichen Grünflächen benötigen Sie eine Nutzungsüberlassung.
Das Garten, Friedhofs- und Forstamt bearbeitet die Nutzungsüberlassungen für Veranstaltungen auf Grün- und Parkanlagen der Landeshauptstadt Stuttgart. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unterstützen die Veranstalter bei der Antragstellung und beraten sie in allen Fragen, die sich aufgrund der Beantragung ergeben. Unter Umständen müssen beim Amt für öffentliche Ordnung weitere Genehmigungen eingeholt werden.
Für die Nutzung wird grundsätzlich ein Entgelt berechnet, das sich nach der Nutzungsfläche und der Dauer der Veranstaltung richtet.
Hinweis: Zirkusgastspiele oder ähnliche Veranstaltungen, sind nur auf wenigen dafür geeigneten Flächen und nur in begrenzter Anzahl pro Jahr möglich.
Hinweis: Private Veranstaltungen wie Betriebsfeste oder Geburtstagsfeiern sind in öffentlichen Grünflächen nicht möglich.
Online-Service
Sie können eine Sondernutzung von öffentlichen Grünflächen auch online beantragen.
Hinweise zur Onlineantragstellung
Vorgehen
Benötigte Unterlagen
Formulare
Fristen
Weitere Informationen
Liegenschaften und Recht
Service-Telefon
Sie haben Fragen? Rufen Sie uns an: aus jedem Netz, ohne Vorwahl. Behördennummer 115: Mo bis Fr, 8.00 bis 18.00 Uhr. Sie erreichen die Behördennummer 115 in der Regel zum Festnetztarif und damit kostenlos über Flatrates. Gebärdentelefon: Mo bis Fr, 8.00 bis 18.00 Uhr.