Inhalt anspringen

Landeshauptstadt Stuttgart

Garten-, Friedhofs- und Forstamt

Veranstaltungen und Sondernutzungen von öffentlichen Grünflächen - Erlaubnis beantragen

Für Stadtteilfeste, Vereinsfeste, Veranstaltungen von Kindergärten und Schulen oder ähnliche Veranstaltungen auf öffentlichen Grünflächen benötigen Sie eine Nutzungsüberlassung.

Das Garten, Friedhofs- und Forstamt bearbeitet die Nutzungsüberlassungen für Veranstaltungen auf Grün- und Parkanlagen der Landeshauptstadt Stuttgart. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unterstützen die Veranstalter bei der Antragstellung und beraten sie in allen Fragen, die sich aufgrund der Beantragung ergeben. Unter Umständen müssen beim Amt für öffentliche Ordnung weitere Genehmigungen eingeholt werden.

Grundsätzlich sind Veranstaltungen in Grünanlagen nur dann möglich, wenn sie die öffentliche Nutzung der Grünanlage nicht unverhältnismäßig einschränken, keinem gewerblichen Zweck dienen und die sozialen, kulturellen oder gesundheitlichen Belange der Stuttgarter Bevölkerung fördern.

Für die Nutzung wird grundsätzlich ein Entgelt berechnet, das sich nach der Nutzungsfläche und der Dauer der Veranstaltung richtet.

Hinweis: Zirkusgastspiele oder ähnliche Veranstaltungen, sind nur auf wenigen dafür geeigneten Flächen und nur in begrenzter Anzahl pro Jahr möglich.
 

Hinweis: Private Veranstaltungen wie Betriebsfeste oder Geburtstagsfeiern sind in öffentlichen Grünflächen nicht möglich.

Online-Service

Sie können eine Sondernutzung von öffentlichen Grünflächen auch online beantragen.

Garten-, Friedhofs- und Forstamt

Liegenschaften und Recht

Symbolbild Organisations-Kontakt

Service-Telefon

Sie haben Fragen? Rufen Sie uns an: aus jedem Netz, ohne Vorwahl. Behördennummer 115: Mo bis Fr, 8.00 bis 18.00 Uhr. Sie erreichen die Behördennummer 115 in der Regel zum Festnetztarif und damit kostenlos über Flatrates. Gebärdentelefon: Mo bis Fr, 8.00 bis 18.00 Uhr.

Erläuterungen und Hinweise