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Landeshauptstadt Stuttgart

Amt für öffentliche Ordnung

Taxi- und Mietwagenkonzession

Die entgeltliche oder geschäftsmäßige Beförderung von Personen mit einem Taxi oder Mietwagen müssen Sie genehmigen lassen. Die Genehmigung wird maximal für fünf Jahre erteilt

Allgemeine Informationen
Voraussetzung für die Erteilung der Genehmigung ist die fachliche Eignung, die persönliche Zuverlässigkeit, die finanzielle Leistungsfähigkeit und ein Betriebssitz in Stuttgart. Beim Verkehr mit Mietwagen müssen zusätzlich Stellplätze entsprechend der Anzahl der Fahrzeuge, die eingesetzt werden sollen, vorhanden sein.  Informationen über die Prüfung zum Nachweis der fachlichen Eignung finden Sie unter  www.stuttgart.ihk24.de. (Öffnet in einem neuen Tab)

Beim Verkehr mit Taxen darf außerdem die Funktionsfähigkeit des Gewerbes durch Erteilung weiterer Konzessionen nicht bedroht werden.

Im Bereich der Stadt Stuttgart sind die Taxikonzessionen limitiert. Derzeit sind alle Konzessionen im Umlauf, so dass die Zuteilung einer entsprechenden Genehmigung vorerst nicht erfolgen kann. Allerdings wird eine Warteliste geführt.

Antragstellung
Die vollständigen Unterlagen übersenden Sie bitte an

Landeshauptstadt Stuttgart
Führerscheinstelle
Krailenshaldenstraße 32
70469 Stuttgart

 Führerscheinstelle

Die Bearbeitung kann bis zu sechs Monate dauern.

Die Stuttgarter Taxiordnung
Die Stuttgarter Taxiordnung gilt für Taxiunternehmer, die ihren Betriebssitz in Stuttgart haben und deren Fahrer. Sie regelt das Bereithalten von Taxen, die Ordnung auf den Taxistandplätzen sowie den Dienstbetrieb. Die Taxiordnung ist im Fahrzeug mitzuführen.
 1/14 - Rechtsverordnung der Landeshauptstadt Stuttgart über das Taxigewerbe (PDF - 23 KB) PDF-Datei 23,55 kB

Taxitarif in Stuttgart
Der Taxitarif setzt sich aus festgelegten, aber relativ kompliziert zu berechnenden Sätzen zusammen. Die Fahrt ein- und derselben Strecke kostet selten zweimal genau gleich viel, denn es werden Wartezeiten - ob verkehrsbedingt oder andere - ebenfalls verrechnet. Die Taxitarifordnung enthält neben den Berechnungsgrundlagen für die Beförderungsentgelte auch Angaben zum Geltungsbereich. Außerdem wird auf die Beförderungsbedingungen eingegangen.

Die Rechtsverordnung ist im Fahrzeug mitzuführen.
 1/15 - Rechtsverordnung der Landeshauptstadt Stuttgart über Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen für den Gelegenheitsverkehr mit Taxen PDF-Datei 113,64 kB

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Service-Telefon

Sie haben Fragen? Rufen Sie uns an: aus jedem Netz, ohne Vorwahl. Behördennummer 115: Mo bis Fr, 8.00 bis 18.00 Uhr. Sie erreichen die Behördennummer 115 in der Regel zum Festnetztarif und damit kostenlos über Flatrates. Gebärdentelefon: Mo bis Fr, 8.00 bis 18.00 Uhr.

Erläuterungen und Hinweise