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Landeshauptstadt Stuttgart

Amt für öffentliche Ordnung

Straußwirtschaft (Besenwirtschaft) anmelden

Sie dürfen für die Dauer von vier Monaten im Jahr (in höchstens zwei Zeitabschnitten) selbsterzeugten Wein sowie kalte und einfach zubereitende warme Speisen ohne Erlaubnis anbieten.

Eine Besenwirtschaft dürfen Sie nur in Räumen am Ort Ihres Weinbaubetriebs betreiben. Es dürfen nicht mehr als 40 Sitzplätze vorhanden sein. Bei der Anmeldung müssen Sie über die Zeitdauer, die für die Wirtschaft vorgesehenen Räume, Ort und Lage des zum Ausschank vorgesehenen Weins sowie den Ort der Kelterung und Ausbau des Weins informieren.

Die Leistung ist kostenlos.

Hinweis:
Auch wenn der Betrieb Ihrer Besenwirtschaft erlaubnisfrei ist, müssen Sie die sonstigen Vorschriften (zum Beispiel Hygienevorschriften und Sperrzeitregelungen) einhalten.

Online-Service

Bearbeiten Sie die Anmeldung Ihrer Straußwirtschaft bequem online.

Ihr Kontakt zu uns:

Service-Telefon

Sie haben Fragen? Rufen Sie uns an: aus jedem Netz, ohne Vorwahl. Behördennummer 115: Mo bis Fr, 8.00 bis 18.00 Uhr. Sie erreichen die Behördennummer 115 in der Regel zum Festnetztarif und damit kostenlos über Flatrates. Gebärdentelefon: Mo bis Fr, 8.00 bis 18.00 Uhr.

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