Straßenmusikanten können eine Stadt beleben, sie freundlicher und bunter gestalten. Allerdings sollten sich sowohl die Passanten als auch die Anlieger und die in der Innenstadt arbeitenden Menschen über die Beiträge freuen. Deshalb bitten wir Sie, sich an folgende Spielregeln zu halten.
In der Fußgängerzone der Stuttgarter Innenstadt darf nur an folgenden Stellen musiziert werden:
- Mailänder Platz 7, gegenüber der Apotheke (Milaneo), vor dem Zugang zur Stadtbahnhaltestelle Stadtbibliothek
- Untere Königstraße, Höhe Königstraße 3
- Untere Königstraße, zwischen Marquardt-Bau (Königstraße 22) und dem Königin-Olga-Bau (Königstraße 9)
- Schloßplatz beim Fahnenrondell
- Kronprinzplatz, neben dem Brunnen
- Marienstraße, Ecke Kleine Königstraße
- Marienstraße, Ecke Sophienstraße
- Ist einer der oben genannten Spielorte durch Sonderveranstaltungen belegt, darf an diesem nicht musiziert werden.
- Musizieren ist nur in der Zeit von 9 bis 22 Uhr erlaubt. Zwischen 14.30 und 16 Uhr darf nicht musiziert werden.
- Immer nur zur vollen Stunde, jeweils 30 Minuten lang,darf musiziert werden (zum Beispiel von 11 bis 11.30 Uhr,von 12 bis 12.30 Uhr). Danach folgt eine halbstündige Pause. Der Spielort muss nach jeder Pause gewechselt werden.
- Maximal drei Personen dürfen als Gruppe musizieren.
- Besonders laute oder störende Musikinstrumente sind nicht erlaubt; dies gilt vor allem für
- Blechblasinstrumente (Trompete, Posaune)
- Schlagzeuge, Trommeln und ähnliche Rhythmusinstrumente
- Dudelsackpfeifen - Lautverstärker sowie Tonübertragungsgeräte aller Art dürfen nicht benutzt werden.
Hinweis: Bei Verletzung dieser Spielregeln wird die Polizei einschreiten. Sie kann musikalische Darbietungen auch dann beenden und untersagen, wenn dies im Einzelfall aus Gründen der Verkehrssicherheit oder zur Vermeidung von Belästigungen erforderlich ist.
Infoflyer Straßenmusikanten (PDF): Deutsch, Englisch, Französisch, Spanisch, Russisch, Bulgarisch, Rumänisch, PDF-Datei 9,60 MB
Team Straßenrecht
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