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Landeshauptstadt Stuttgart

Amt für Soziales und Teilhabe

Stiftungsgaben und Regulierungshilfen

Dem Amt für Soziales und Teilhabe stehen finanzielle Mittel aus mehreren Stiftungen sowie einem Fonds zur Verfügung. Aus diesen Mittel werden als freiwillige soziale Leistung Stuttgarter Einwohnerinnen und Einwohner einmalige Beihilfen oder Darlehen bewilligt.

Anträge auf die Vergabe von Stiftungsmitteln müssen grundsätzlich durch einen Stuttgarter sozialen Dienst (zum Beispiel der freien Wohlfahrtsverbände), die Zentrale Schuldnerberatung oder durch Stellen städtischer Ämter befürwortet werden. Für die Antragstellung ist das jeweils gültige Antragsformular zu verwenden.

Amt für Soziales und Teilhabe

Freiwillige Leistungen

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