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Landeshauptstadt Stuttgart

Amt für Soziales und Teilhabe

Städtisches Frauenhaus

Das Städtische Frauenhaus der Landeshauptstadt Stuttgart bietet Schutz, Unterkunft und Unterstützung für Frauen und deren Kinder nach Häuslicher Gewalt. Häusliche Gewalt ist Partnerschaftsgewalt zwischen Erwachsenen in engen sozialen Beziehungen und besteht meist aus einer Kombination von Kontrolle, Bedrohung und direkter Gewaltausübung. Dazu gehören alle Formen körperlicher, seelischer und sexueller Misshandlung sowie die ökonomisch-finanzielle und soziale Unterdrückung.

Im Städtischen Frauenhaus erhalten schutzsuchende und gefährdete Frauen

  • Hilfe in Krisensituationen
  • psychosoziale Beratung zur Bearbeitung ihrer Gewalterlebnisse
  • Beratung zu Trennung und Scheidung
  • Informationen und Unterstützung bei der Existenzsicherung und Entwicklung einer neuen Lebensperspektive

Die Aufnahme in das Städtische Frauenhaus ist unabhängig von der Nationalität, Religion oder Herkunft und über verschiedenen Finanzierungsformen möglich (Selbstzahlerinnen, SGB II, SGB XII, Asylbewerberleistungsgesetz).

Das Frauenhaus hilft Frauen und Frauen und ihren Kindern, wenn sie in ihrer Partnerschaft körperlich oder seelisch misshandelt werden oder von Misshandlung bedroht sind.

Das kann sein:

  • wenn Sie geschlagen werden
  • wenn Sie sexuell misshandelt werden
  • wenn Sie unter Druck gesetzt werden.

Ihr Kontakt zu uns:

Service-Telefon

Sie haben Fragen? Rufen Sie uns an: aus jedem Netz, ohne Vorwahl. Behördennummer 115: Mo bis Fr, 8.00 bis 18.00 Uhr. Sie erreichen die Behördennummer 115 in der Regel zum Festnetztarif und damit kostenlos über Flatrates. Gebärdentelefon: Mo bis Fr, 8.00 bis 18.00 Uhr.

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