Wenn Sie eine Spielhalle betreiben möchten, benötigen Sie eine spezielle Erlaubnis. Diese ist immer an eine bestimmte Person, Räume und Betriebsart gebunden. Änderungen wie ein Inhaberwechsel oder ein Umzug erfordern eine neue Genehmigung. Sie können die Betriebserlaubnis online beantragen.
Die Erlaubnis gilt maximal 15 Jahre und ersetzt frühere Spielhallenerlaubnisse. Neben dieser benötigen Sie:
- Eine Aufstellererlaubnis für Geld- oder Warenspielgeräte
- Eine Geeignetheitsbestätigung für den Aufstellort der Geräte
Die Spielhallenerlaubnis kann mit Auflagen verbunden sein, z. B. zur maximalen Anzahl der Spielgeräte, die von der Größe der Spielhalle abhängt.
Zusätzlich ist meist eine Baugenehmigung erforderlich, insbesondere für den Bau oder die Umnutzung von Räumen zur Spielhalle. Diese beantragen Sie bei der zuständigen Baurechtsbehörde.
Wichtig: Die Spielhallenerlaubnis wird oft erst erteilt, wenn eine Baugenehmigung vorliegt.
Online-Service
Hinweise für Ihre Online-Antragstellung
Sie geben Ihre Daten auf der Plattform des Serviceportals des Landes Baden-Württemberg www.service-bw.de (Öffnet in einem neuen Tab) ein.
Für die Antragstellung müssen Sie in der Regel auf dem Serviceportal ein persönliches Servicekonto einrichten. Damit können Sie Ihren Antrag starten, bearbeiten, zwischenspeichern und auch abschicken. Für die Verarbeitung Ihrer Daten im Servicekonto ist das Innenministerium Baden-Württemberg verantwortlich.
Voraussetzungen
Zu den Voraussetzungen gehören
- neben allgemeinen gewerberechtlichen Anforderungen wie die Zuverlässigkeit der gewerbetreibenden Person auch
- glücksspielrechtliche Erfordernisse, vor allem die Vorlage eines Sozialkonzeptes.
Im Sozialkonzept müssen Sie angeben,
- wie Sie problematisches und pathologisches Glücksspiel verhindern,
- wie Sie die Einhaltung relevanter Vorgaben überwachen und mit Verstößen umgehen,
- wie Sie betroffene Spieler oder Spielerinnen in das Hilfesystem vermitteln und
- wer die verantwortlichen Personen sind.
Sie müssen Ihr Personal auf Ihre Kosten besonders schulen. Die Anforderungen an ein Sozialkonzept für Spielhallen und weitere Informationen zu den Schulungen finden Sie auf den Seiten des Landesgesundheitsamtes. Dort finden sich auch Hinweise zu Anbietern der Schulungen. Die Übersicht wird fortlaufend aktualisiert.
Der Betrieb der Spielhalle muss den Erfordernissen des Jugendschutzes und des Spielerschutzes genügen. Dazu gehört auch
- die Durchführung von Einlasskontrollen, um sicherzustellen, dass sich keine Personen unter 18 Jahren in der Spielhalle aufhalten.
- die Aufklärung und Information der spielenden Personen über Gewinn- und Verlustwahrscheinlichkeiten und Suchtrisiken sowie
- die Einhaltung der für Spielhallen geltenden Werbebeschränkungen.
In folgenden Fällen erhalten Sie keine Erlaubnis:
- Sie sind nicht hinreichend zuverlässig.Das ist in der Regel dann der Fall, wenn Sie innerhalb der letzten drei Jahre strafrechtlich rechtskräftig verurteilt worden sind wegen eines Verbrechens, wegen Diebstahls, Unterschlagung, Erpressung, Hehlerei, Betrugs, Untreue, unerlaubter Veranstaltung eines Glückspiels, Beteiligung am unerlaubten Glückspiel oder wegen eines Vergehens nach § 12 des Jugendschutzgesetzes.
- Die zum Betrieb des Gewerbes bestimmten Räume genügen wegen ihrer Beschaffenheit und Lage nicht den polizeilichen Anforderungen.Liegt Ihnen bereits eine Baugenehmigung vor, darf Ihnen die zuständige Stelle die Spielhallenerlaubnis nicht aus Gründen versagen, die sie bereits im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens geprüft hat.
- Der Betrieb der Spielhalle lässt eine Gefährdung der Jugend, eine übermäßige Ausnutzung des Spieltriebs, schädliche Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes oder sonst eine nicht zumutbare Belästigung der Allgemeinheit, der Nachbarn oder einer im öffentlichen Interesse bestehenden Einrichtung befürchten.
- Die Spielhalle hält den erforderlichen Abstand zu anderen Spielhallen nicht ein. Dieser beträgt mindestens 500 Meter Luftlinie; gemessen von Eingangstür zu Eingangstür.
- Die Spielhalle hält den erforderlichen Abstand zu einer bestehenden Einrichtung zum Aufenthalt von Kindern und Jugendlichen nicht ein. Dieser beträgt mindestens 500 Meter Luftlinie; gemessen von Eingangstür zu Eingangstür.
- Es wird eine Erlaubnis für eine Spielhalle beantragt, die in einem baulichen Verbund mit weiteren Spielhallen steht, vor allem in einem gemeinsamen Gebäude oder Gebäudekomplex untergebracht ist (Verbot der Mehrfach-Konzession, das neben den angeführten Abstandsgeboten eigenständig Geltung beansprucht).
Hinweis: Die Erlaubnis zum Betrieb einer Spielhalle schließt nicht die Erlaubnis zum Aufstellen von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit und die Geeignetheitsbestätigung ein, diese müssen Sie zusätzlich beantragen.
Sofern Sie in Verbindung mit dem Betrieb einer Spielhalle alkoholhaltige Getränke abgeben wollen, müssen Sie zusätzlich eine Gaststättenerlaubnis beantragen. Während der für Spielhallen geltenden Sperrzeit ist der Betrieb einer Schank- oder Speisewirtschaft in den Räumen einer Spielhalle unzulässig.
Hinweis: Die Gesamtzahl der Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit (Geldspielgeräte) in einer Spielhalle ist nach der Spielverordnung begrenzt. Sie dürfen auf zwölf Quadratmetern Grundfläche höchstens ein Geldspielgerät aufstellen. Die Gesamtzahl darf zwölf Geräte insgesamt nicht übersteigen. Beim Ausschank von Alkohol gilt für Sie eine Obergrenze von zurzeit zwei Geräten. Bei der Berechnung der Grundfläche werden Nebenräume (z.B. Abstellräume, Toiletten, Flure) nicht mitgerechnet. Sie müssen die Geräte so aufstellen, dass kein Spieler gleichzeitig mehr als zwei Geräte bedienen kann. Die Anzahl der Unterhaltungsspielgeräte (Geräte, an denen man weder Geld noch Waren gewinnen kann) in einer Spielhalle ist im Gegensatz hierzu nicht begrenzt.
Vorgehen
Für eine schnellere Bearbeitung empfehlen wir Anträge erst zu stellen, wenn alle notwendigen Unterlagen beigefügt sind. Die Gaststättenbehörde prüft anschließend die Voraussetzungen. Vom Ergebnis werden Sie schriftlich unterrichtet.
Benötigte Unterlagen
Unterlagen bei Antragstellung durch natürliche Person
- Antrag
- Pacht-/Mietvertrag oder Eigentumsnachweis (Kopie)
- Baugenehmigung (Kopie)
- Aufstellererlaubnis gem. § 33 c Abs. 1 Gewerbeordnung (Kopie)
- Grundrisszeichnung aller Betriebsräume im Maßstab 1:100 (doppelte Ausfertigung) mit Kennzeichnung der Standorte der Geld- und Warenspielautomaten sowie dem Standort der Spielhallenaufsicht
- Nutzflächenberechnung aller Betriebsräume (doppelte Ausfertigung)
- Stadtkarte im Maßstab 1:10.000, in der ein Umkreis um den Standort mit einem Radius von 500 Metern eingezeichnet ist
- Sozialkonzept nach dem Landesglückspielgesetz
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
- Auskunft aus dem Führungszeugnis (zur Vorlage bei einer Behörde)
- Bescheinigung in Steuersachen (Unbedenklichkeitsbescheinigung) der Gemeinde. Bitte legen Sie von allen Gemeinden eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vor, in denen Sie in den letzten drei Jahren gewerblich tätig waren und gewohnt haben.
- Bescheinigung in Steuersachen (Unbedenklichkeitsbescheinigung) des Finanzamts
- Auszug aus der Schuldnerkartei des für den Wohnort zuständigen Amtsgerichts
- Auszug aus dem Insolvenzregisters des für den Wohnort zuständigen Amtsgerichts
Unterlagen bei Antragstellung durch juristische Person
- Antrag
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
- Pacht-/Mietvertrag oder Eigentumsnachweis (Kopie)
- Baugenehmigung (Kopie)
- Bescheinigung in Steuersachen (Unbedenklichkeitsbescheinigung) der Gemeinde. Bitte legen Sie von allen Gemeinden eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vor, in denen die juristische Person in den letzten drei Jahren gewerblich tätig war.
- Bescheinigung in Steuersachen (Unbedenklichkeitsbescheinigung) des Finanzamts
- Auszug aus der Schuldnerkartei des für den Betriebsort (der Hauptniederlassung) zuständigen Amtsgerichts
- Auszug aus dem Insolvenzregisters des für den Betriebsort (der Hauptniederlassung) zuständigen Amtsgerichts
- Auszug aus dem Handels- oder Genossenschaftsregister
- Aufstellererlaubnis gem. § 33 c Abs. 1 Gewerbeordnung (Kopie)
- Grundrisszeichnung aller Betriebsräume im Maßstab 1:100 (doppelte Ausfertigung) mit Kennzeichnung der Standorte der Geld- und Warenspielautomaten sowie dem Standort der Spielhallenaufsicht
- Nutzflächenberechnung aller Betriebsräume (doppelte Ausfertigung)
- Stadtkarte im Maßstab 1:10.000, in der ein Umkreis um den Standort mit einem Radius von 500 Metern eingezeichnet ist
- Sozialkonzept nach dem Landesglückspielgesetz
Erforderliche Unterlagen des gesetzlichen Vertreters der juristischen Person
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
- Auskunft aus dem Führungszeugnis (zur Vorlage bei einer Behörde)
- Bescheinigung in Steuersachen (Unbedenklichkeitsbescheinigung) der Gemeinde. Bitte legen Sie von allen Gemeinden eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vor, in denen Sie in den letzten drei Jahren gewerblich tätig waren und gewohnt haben.
- Bescheinigung in Steuersachen (Unbedenklichkeitsbescheinigung) des Finanzamts
- Auszug aus der Schuldnerkartei des für den Wohnort zuständigen Amtsgerichts
- Auszug aus dem Insolvenzregisters des für den Wohnort zuständigen Amtsgerichts
Formulare
Fristen
Bitte reichen Sie Ihren Antrag rechtzeitig ein, sodass die Bearbeitung vor dem gewünschten Start Ihrer erlaubnispflichtigen Tätigkeit abgeschlossen werden kann.
Bearbeitungsdauer
3 Monate sobald alle erforderlichen Unterlagen vorliegen
Gebühren
Erlaubnis zum Betrieb einer Spielhalle (32-22)
Kosten: 1175 Euro bis 10130 Euro
Sonderregelung: Die Gebühr wird mit Übersendung der Rechnung fällig. Wird die Gebühr innerhalb der gesetzlichen Frist (1 Monat) nicht bezahlt, müssen Mahngebühren und Versäumniszuschläge berechnet werden.
Rechtsgrundlage: § 2 Verwaltungsgebührensatzung der Landeshauptstadt Stuttgart i.V.m. Ziffer 13.32 des Gebührenverzeichnisses zur Verwaltungsgebührensatzung
Rechtsgrundlage
§§ 40 bis 46 Landesglücksspielgesetz (LGlüG) (Spielhallen)
§ 33c Gewerbeordnung (GewO) (Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit)
§ 33d Gewerbeordnung (GewO) (Andere Spiele mit Gewinnmöglichkeit)
Sachgebiet 2 - Gaststättenrecht, Spielhallen, Messen und Märkte
Anschrift & Erreichbarkeit
Anschrift
Eberhardstraße 37
70173 Stuttgart
Fax
0711 21689907Leitung
Öffnungszeiten
Anfahrt
Anschrift
Eberhardstraße 37
70173 Stuttgart
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