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Landeshauptstadt Stuttgart

Amt für öffentliche Ordnung

Spielhallen - Betriebserlaubnis beantragen

Wenn Sie eine Spielhalle betreiben möchten, benötigen Sie eine spezielle Erlaubnis. Diese ist immer an eine bestimmte Person, Räume und Betriebsart gebunden. Änderungen wie ein Inhaberwechsel oder ein Umzug erfordern eine neue Genehmigung. Sie können die Betriebserlaubnis online beantragen.

Die Erlaubnis gilt maximal 15 Jahre und ersetzt frühere Spielhallenerlaubnisse. Neben dieser benötigen Sie:

  • Eine Aufstellererlaubnis für Geld- oder Warenspielgeräte
  • Eine Geeignetheitsbestätigung für den Aufstellort der Geräte

Die Spielhallenerlaubnis kann mit Auflagen verbunden sein, z. B. zur maximalen Anzahl der Spielgeräte, die von der Größe der Spielhalle abhängt.

Zusätzlich ist meist eine Baugenehmigung erforderlich, insbesondere für den Bau oder die Umnutzung von Räumen zur Spielhalle. Diese beantragen Sie bei der zuständigen Baurechtsbehörde.

Wichtig: Die Spielhallenerlaubnis wird oft erst erteilt, wenn eine Baugenehmigung vorliegt.

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Sachgebiet 2 - Gaststättenrecht, Spielhallen, Messen und Märkte

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