Jeder Gewerbetreibende oder soziale Dienst kann unter bestimmten Voraussetzungen für das gesamte Stadtgebiet Stuttgart einen Sonderparkausweis beantragen.
Der Sonderparkausweis gilt für folgende Zeiten: werktags zwischen 8.00 und 20.00 Uhr, bei sozialen Diensten täglich bis 23.00 Uhr. Das Fahrzeug darf ein zulässiges Gesamtgewicht von 7,5 t nicht überschreiten.
Sie können bis zu fünf alternative Fahrzeuge in einen Sonderparkausweis eintragen lassen. Von diesen eingetragenen Fahrzeugen darf allerdings immer nur eines mit dem Sonderparkausweis eingesetzt werden. Sollen zeitgleich mehrere Fahrzeuge eingesetzt werden, müssen Sie weitere Sonderparkausweise beantragen.
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass Sie Ihren Antrag nur online stellen können.
Online-Service
Der Sonderparkausweis für Gewerbetreibende und soziale Dienste kann nur online beantragt werden.
Hinweise für Ihre Online-Antragstellung
Voraussetzungen
Vorgehen
Benötigte Unterlagen
Bearbeitungsdauer
Gebühren
Weitere Informationen
Parkraummanagement
Service-Telefon
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