Die SED‐Opferpension ist eine besondere Zuwendung nach dem Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz (StrRehaG) in Höhe von bis zu 330,‐ Euro im Monat.
Voraussetzungen
Vorgehen
Benötigte Unterlagen
Fristen
Bearbeitungsdauer
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Rechtsgrundlage
Amt für Soziales und Teilhabe
Eingliederungsbüro, Clearingstelle sprachliche Integration, Lastenausgleich
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