Die SED-Opferpension ist eine besondere Zuwendung nach dem Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz (StrRehaG) in Höhe von bis zu 330,- Euro im Monat.
Voraussetzungen
Vorgehen
Benötigte Unterlagen
Fristen
Bearbeitungsdauer
Weitere Informationen
Rechtsgrundlage
Amt für Soziales und Teilhabe
Eingliederungsbüro, Clearingstelle sprachliche Integration, Lastenausgleich
Anschrift & Erreichbarkeit
Öffnungszeiten
Anfahrt
Service-Telefon
Sie haben Fragen? Rufen Sie uns an: aus jedem Netz, ohne Vorwahl. Behördennummer 115: Mo bis Fr, 8.00 bis 18.00 Uhr. Sie erreichen die Behördennummer 115 in der Regel zum Festnetztarif und damit kostenlos über Flatrates. Gebärdentelefon: Mo bis Fr, 8.00 bis 18.00 Uhr.