Eine Person hat eine Behinderung.
Dadurch gibt es vielleicht für die Person
Schwierigkeiten im Leben.
Diese Schwierigkeiten gibt es ohne die Behinderung nicht.
Die Person hat also durch ihre Behinderung einen Nachteil.
Alle Menschen sollen aber ein gutes Leben haben können.
Deshalb können Menschen mit einer Behinderung
besondere Hilfen bekommen.
Das schwierige Wort dafür ist: Nachteils-Ausgleich.
Dafür muss die Person beweisen können:
Ich habe eine schwere Behinderung.
Das kann die Person mit einem Schwerbehinderten-Ausweis machen.
Mit dem Ausweis kann die Person zeigen:
Ich habe eine schwere Behinderung.
Das müssen Sie vielleicht bei diesen Stellen machen:
- Arbeitgeber
- Träger von Sozial-Leistungen
- Zum Beispiel die Agentur für Arbeit oder das Sozial-Amt.
- andere Behörden
Wer bekommt einen Schwerbehinderten-Ausweis?
Behinderungen können unterschiedlich schwer sein.
Als Einteilung gibt es den Grad der Behinderung.
Die Abkürzung dafür ist: GdB.
Der GdB ist eine Zahl.
Die Zahl zeigt:
So schwer ist die Behinderung von der Person.
Es gibt den GdB 20, GdB 30, GdB 40, GdB 50,
GdB 60, GdB 70, GdB 80, GdB 90 und GdB 100.
Nichtalle Menschen mit einer Behinderung
bekommen einen Schwerbehinderten-Ausweis.
Sie müssen einen GdB 50 oder mehr haben.
Menschen mit einem Schwerbehinderten-Ausweis
haben einen besonderen Kündigungs-Schutz.
Das bedeutet:
Der Arbeitgeber darf der Person nicht einfach kündigen.
Menschen mit einem GdB 30 oder GdB 40 können auch
diesen besonderen Kündigungs-Schutz haben.
Dafür müssen Sie einen Antrag auf Gleichstellung machen.
Aber:
Die Menschen bekommen dann trotzdem
keinen Schwerbehinderten-Ausweis
Hinweis:
Einige Menschen haben vielleicht gleich mehrere Behinderungen.
Man sagt dazu auch: Mehrfach-Behinderung.
Manchmal haben die Behinderungen nichts miteinander zu tun.
Und manchmal macht eine Behinderung eine andere noch schlimmer.
Das Versorgungs-Amt prüft:
Welchen GdB hat die Person?
Dabei achtet das Versorgungs-Amt auch darauf:
Hat die Person mehrere Behinderungen.
Dann bekommt die Person einen Gesamt-GdB.
Internet-Service
Sie können den Schwerbehinderten-Ausweis
über das Internet beantragen.
Dafür geben Sie Ihre Daten bei dem Service-Portal
vom Land Baden-Württemberg ein.
Die Adresse vom Service-Portal ist: www.service-bw.de (Öffnet in einem neuen Tab)
Dafür brauchen Sie ein Service-Konto bei dem Service-Portal.
Das Service-Konto ist kostenlos.
Mit dem Service-Konto Baden-Württemberg können Sie sicher
Kontakt mit der Verwaltung haben.
Zum Beispiel mit dem Bürger-Büro.
Sie können Anträge über das Internet machen.
Und Sie bekommen die Antworten auch über das Internet.
Vielleicht brauchen Sie bestimmte Unterlagen häufig?
Diese können Sie sicher in dem Service-Konto speichern.
Dann haben Sie von überall Zugriff auf diese Dokumente.
Voraussetzungen
Dann müssen Sie:
- einen Wohnsitz in Deutschland haben oder
- in Deutschland arbeiten oder
- die meiste Zeit in Deutschland sein.
Wie ist der Ablauf?
Sie müssen den Antrag schriftlich machen.
Sie müssen den Antrag beim Versorgungs-Amt Stuttgart abgeben.
Sie können auch zum Versorgungs-Amt gehen.
Dann schreibt dort ein Mitarbeiter den Antrag für Sie auf.
Der Grad der Behinderung steht auf der Rückseite vom Ausweis.
Vielleicht bekommt die Person auch ein Merk-Zeichen.
Merk-Zeichen sind Buchstaben.
Die Buchstaben zeigen:
Welche Art von Behinderung hat die Person.
Zum Beispiel ob die Person blind ist.
Oder ob die Person nicht laufen kann.
Hinweis:
Manchmal ändert sich die Gesundheit.
Dann kann das Versorgungs-Amt prüfen:
Müssen wir den GdB oder die Merk-Zeichen ändern?
Benötigte Unterlagen
Sie möchten:
Das Versorgungs-Amt soll den Antrag schnell bearbeiten.
Dann geben Sie bitte diese Unterlagen zusammen mit dem Antrag ab:
- genauer Arzt-Bericht
Der Arzt muss genau beschreiben:
Diese Behinderung hat die Person.
Das kann die Person wegen der Behinderung nicht machen.
- Untersuchungs-Unterlagen
Zum Beispiel aus dem Krankenhaus.
Oder von Röntgen-Aufnahmen.
Diese Unterlagen hat meistens Ihr Hausarzt.
Hinweis:
Der Arzt schreibt auf:
Diese Beschwerden hat die Person.
Das reicht nicht als Nachweis!
Vielleicht mussten Sie für das Attest vom Arzt Geld bezahlen.
Wir können Ihnen nicht immer das Geld dafür zurück geben.
Formulare
Hier können Sie den Antrag für den Schwerbehinderten-Ausweis herunterladen.
Klicken Sie dafür auf den Link:
Gesetze
Diese Gesetze sind für den Schwerbehinderten-Ausweis wichtig:
Wichtig:
Im Bundesland Baden-Württemberg hat nicht jede Stadt
ein eigenes Versorgungs-Amt.
Die Versorgungs-Ämter gehören immer zu einem Landrats-Amt.
Das Landrats-Amt ist für eine größere Region zuständig.
Das bedeutet:
Das Versorgungs-Amt in Stuttgart gehört nicht
zu der Verwaltung der Landes-Hauptstadt Stuttgart.
Das Versorgungs-Amt Stuttgart gehört zum Landrats-Amt Böblingen.
Kontakt
Außenstelle Landratsamt Böblingen - Versorgungsamt
Übersetzt und geprüft vom Braunschweiger Büro für Leichte Sprache © Lebenshilfe Braunschweig Bilder © Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013