Der Schwerbehindertenausweis dient als Nachweis gegenüber Arbeitgebern, Sozialleistungsträgern, Behörden usw. Der Nachweis ermöglicht es Ihnen, so genannte Nachteilsausgleiche in Anspruch zu nehmen.
Als schwerbehindert zählen Menschen, bei denen der Grad der Behinderung (GdB) 50 oder mehr beträgt.
Hinweis: Bei schwerbehinderten Menschen treffen häufig mehrere Behinderungen zusammen (Mehrfachbehinderung). Diese können unabhängig voneinander bestehen oder sich in ihren Auswirkungen gegenseitig überschneiden und verstärken. Diese wechselseitigen Beziehungen der einzelnen Behinderungen berücksichtigt die Behörde bei der Feststellung des Grades der Behinderung (Gesamt-GdB).
Online-Service
Sie können den Schwerbehindertenausweis auch einfach online beantragen.
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Rechtsgrundlage
Versorgungsamt Stuttgart - Außenstelle des Landratsamts Böblingen
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