Inhalt anspringen

Landeshauptstadt Stuttgart

Amt für Soziales und Teilhabe

Rentenversicherung – Kontenklärung

Durch eine Kontenklärung werden Lücken in Ihrem Versicherungsverlauf geschlossen, die beispielsweise durch Schule, Berufsausbildung, Wehrdienst, Studium, Auslandsaufenthalte oder Kindererziehung nach dem 17. Lebensjahr entstanden sind.

Nur mit einem vollständig geklärten Versicherungskonto kann die Rente später korrekt gezahlt werden. Außerdem sind die Rentenauskünfte und Renteninformationen nur aussagekräftig, wenn das Versicherungskonto aktuell ist und alle Lücken geschlossen sind.

Bei einer Ehescheidung werden Sie unter anderem vom Familiengericht aufgefordert, im Rahmen des Versorgungsausgleichs einen Kontenklärungsantrag zu stellen.

Online‐Service

Amt für Soziales und Teilhabe

Versicherungsamt

Symbolbild Organisations-Kontakt

Service‐Telefon

Sie haben Fragen? Rufen Sie uns an: aus jedem Netz, ohne Vorwahl. Behördennummer 115: Mo bis Fr, 8.00 bis 18.00 Uhr. Sie erreichen die Behördennummer 115 in der Regel zum Festnetztarif und damit kostenlos über Flatrates. Gebärdentelefon: Mo bis Fr, 8.00 bis 18.00 Uhr.

Erläuterungen und Hinweise