Eine bereits erteilte Reisegewerbekarte kann nachträglich geändert werden, z. B. wenn
- neue/weitere Tätigkeiten aufgenommen
- Tätigkeiten geändert
- Tätigkeiten ergänzt
werden.
Voraussetzungen
Vorgehen
Benötigte Unterlagen
Fristen
Bearbeitungsdauer
Gebühren
Rechtsgrundlage
Amt für öffentliche Ordnung
Gewerbe- und Gaststättenrecht
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