Wenn Sie im Straßenverkehr einen Strafzettel erhalten, können Sie eine Anhörung online durchführen, nachdem Sie eine schriftliche Verwarnung oder eine Anhörung von der Bußgeldstelle erhalten haben.
Sie können die Online-Anhörung für Folgendes nutzen:
- Bennenung der Fahrerin / des Fahrers
- Äußerung zum Tatvorwurf
- Anlagen beifügen
- Einsicht in die Beweisbilder (sofern vorhanden)
- Bezahlfunktion (sofern es sich um eine Verwarnung handelt)
Online-Service
Sie können Ihre Anhörung online durchführen.
Amt für öffentliche Ordnung
Zentrale Bußgeldstelle
Service-Telefon
Sie haben Fragen? Rufen Sie uns an: aus jedem Netz, ohne Vorwahl. Behördennummer 115: Mo bis Fr, 8.00 bis 18.00 Uhr. Sie erreichen die Behördennummer 115 in der Regel zum Festnetztarif und damit kostenlos über Flatrates. Gebärdentelefon: Mo bis Fr, 8.00 bis 18.00 Uhr.