Wenn Sie im Straßenverkehr einen Strafzettel erhalten, können Sie eine Anhörung online durchführen, nachdem Sie eine schriftliche Verwarnung oder eine Anhörung von der Bußgeldstelle erhalten haben.
Sie können die Online‐Anhörung für Folgendes nutzen:
- Bennenung der Fahrerin / des Fahrers
- Äußerung zum Tatvorwurf
- Anlagen beifügen
- Einsicht in die Beweisbilder (sofern vorhanden)
- Bezahlfunktion (sofern es sich um eine Verwarnung handelt)
Online‐Service
Sie können Ihre Anhörung online durchführen.
Zentrale Bußgeldstelle
Service‐Telefon
Sie haben Fragen? Rufen Sie uns an: aus jedem Netz, ohne Vorwahl. Behördennummer 115: Mo bis Fr, 8.00 bis 18.00 Uhr. Sie erreichen die Behördennummer 115 in der Regel zum Festnetztarif und damit kostenlos über Flatrates. Gebärdentelefon: Mo bis Fr, 8.00 bis 18.00 Uhr.