Sie dürfen auf öffentlichen Straßen mit einem Mofa fahren, wenn Sie eine Mofa‐Prüfbescheinigung besitzen. Diese erhalten Sie, wenn Sie erfolgreich eine theoretische und praktische Mofa‐Ausbildung absolviert haben und die theoretische Mofa‐Prüfung bestanden haben (eine praktische Prüfung ist nicht notwendig).
Wer eine gültigen in‐ oder ausländischen Fahrerlaubnis hat – gleich welcher Klasse – benötigt keine Prüfbescheinigung. Auch, wer vor dem 01.04.1965 geboren ist, benötigt sie nicht.
Voraussetzungen
Vorgehen
Benötigte Unterlagen
Rechtsgrundlage
Führerscheinstelle
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