Sie dürfen auf öffentlichen Straßen mit einem Mofa fahren, wenn Sie eine Mofa-Prüfbescheinigung besitzen. Diese erhalten Sie, wenn Sie erfolgreich eine theoretische und praktische Mofa-Ausbildung absolviert haben und die theoretische Mofa-Prüfung bestanden haben (eine praktische Prüfung ist nicht notwendig).
Wer eine gültigen in- oder ausländischen Fahrerlaubnis hat - gleich welcher Klasse - benötigt keine Prüfbescheinigung. Auch, wer vor dem 01.04.1965 geboren ist, benötigt sie nicht.
Voraussetzungen
Vorgehen
Benötigte Unterlagen
Rechtsgrundlage
Führerscheinstelle
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