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Landeshauptstadt Stuttgart

Amt für öffentliche Ordnung

Mietwagengenehmigung beantragen

Sie möchten gewerblich Personen mit Mietwagen befördern? Dafür benötigen Sie eine Mietwagengenehmigung.

Sie dürfen den Wagen nur im Ganzen vermieten. Die Mieterin oder der Mieter (Fahrgast) bestimmt dabei den Zweck, das Ziel und den Ablauf der Fahrten. Die Genehmigung können Sie für längstens fünf Jahre erhalten. Danach können Sie die Verlängerung beantragen.

Achtung: Damit ist nicht die Vermietung von Fahrzeugen an Selbstfahrer gemeint.

Von Taxen unterscheiden sich Mietwagen folgendermaßen:

  • Sie dürfen Mietwagen nicht auf öffentlichen Plätzen/Straßen zur Personenbeförderung bereithalten. Sie müssen nach jeder Beförderung wieder zum Betriebssitz des Unternehmens zurückkehren.
  • Sie haben keine Betriebs- und Beförderungspflicht.
  • Der Fahrpreis ist frei vereinbar. Sie müssen ihn aber mit einem Wegstreckenzähler ermitteln.
  • Die Farbe der Fahrzeuge ist nicht vorgegeben.
  • Die Anzahl der Genehmigungen ist nicht beschränkt.
  • Wollen Sie Personen mit Taxen befördern, benötigen Sie dafür eine Taxigenehmigung.

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