Wenn Sie eine Messe, eine Ausstellung oder einen Markt veranstalten wollen, benötigen Sie dafür die Festsetzung der zuständigen Stelle. Mit der Festsetzung dürfen Sie als Veranstalter die Messe, die Ausstellung oder den Markt abhalten.
Messen, Ausstellungen und Märkte genießen die sog. Marktprivilegien, d.h. sie sind überwiegend von der Einhaltung bestimmter Vorschriften, beispielsweise zur Ladenöffnung oder zur Arbeitszeit, befreit.
Online-Service
Hinweise für Ihre Online-Antragstellung
Sie geben Ihre Daten auf der Plattform des Serviceportals des Landes Baden-Württemberg www.service-bw.de (Öffnet in einem neuen Tab) ein.
Für die Antragstellung müssen Sie in der Regel auf dem Serviceportal ein persönliches Servicekonto einrichten. Damit können Sie Ihren Antrag starten, bearbeiten, zwischenspeichern und auch abschicken. Für die Verarbeitung Ihrer Daten im Servicekonto ist das Innenministerium Baden-Württemberg verantwortlich.
Voraussetzungen
- Vorliegen einer festsetzungsfähigen Veranstaltung, wie sie in der Gewerbeordnung bezogen auf die verschiedenen Arten der Veranstaltung im Einzelnen beschrieben wird. Beispiel: Vorliegen der Merkmale einer Messe, eines Großmarktes oder eines Spezialmarktes
- persönliche Zuverlässigkeit der antragstellenden Person und der mit der Leitung der Veranstaltung beauftragten Personen
- Erfüllung der für die jeweilige Art von Veranstaltung vorgesehenen Voraussetzungen nach der Gewerbeordnung,
- beispielsweise müssen Vorkehrungen zum Schutz der Besucher getroffen werden,
- darf die Durchführung der Veranstaltung nicht dem öffentlichen Interessen widersprechen, zum Beispiel gegen Vorschriften des Baurechts oder des Immissionsschutzrechts, etwa gegen Lärm, oder solche des Feiertagsrechts verstoßen oder sonstige erhebliche Störungen der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung befürchten lassen, etwa aufgrund des Straßen- bzw. Besucherverkehrs - geeigneter Veranstaltungsort (z.B. dürfen Spezialmärkte nicht in Ladengeschäften stattfinden)
Vorgehen
Sie müssen die Festsetzung beantragen; dies kann schriftlich oder, sofern die zuständige Stelle einen Zugang eröffnet, elektronisch erfolgen. Der Antrag sollte folgende Angaben enthalten:
- Name des Veranstalters
- Datum, Dauer (Beginn und Ende), Uhrzeit (tägliche Öffnungszeiten) und Ort der Veranstaltung
- Gegenstand der Veranstaltung ( Beschreibung der Veranstaltung nach ihren Merkmalen)
- Insbesondere: Angaben zum Waren- und Leistungsangebot
Sobald die Veranstaltung festgesetzt wurde, erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid.
Die Festsetzung kann im öffentlichen Interesse mit Auflagen verbunden werden; dies ist auch nachträglich möglich.
Achtung: Die Festsetzung der Veranstaltung verpflichtet Sie als Veranstalter zur Durchführung.
Benötigte Unterlagen
- Kopie des Personalausweises oder eines vergleichbaren Identifikationspapiers
- Aktueller Auszug aus dem Handels- oder Genossenschaftsregister, soweit das veranstaltende Unternehmen im Register eingetragen ist; ansonsten eine Ausfertigung des Gesellschaftsvertrags (z.B. bei einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR))
- Bei Unternehmenssitz im Ausland: Dokumente aus dem Sitzland, die die Rechtsform nachweisen
- Auszug aus dem Bundeszentralregister (Führungszeugnis) zur Vorlage bei einer Behörde für jede Person, die mit der Leitung des Betriebes oder einer Zweigniederlassung beauftragt ist (bei juristischen Personen: für alle nach Gesetz, Satzung oder Gesellschaftsvertrag vertretungsberechtigten Personen)
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister für jede Person, die mit der Leitung des Betriebes oder einer Zweigniederlassung beauftragt ist (bei juristischen Personen: für diese selbst und für alle nach Gesetz, Satzung oder Gesellschaftsvertrag vertretungsberechtigten Personen
- Bei Wohnsitz im Ausland: Dokumente aus Ihrem Heimatland, die Ihre persönliche Zuverlässigkeit nachweisen
Auf Anforderung der zuständigen Stelle:
- Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamts
- Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis des zentralen Vollstreckungsgerichts
- Auskunft des Insolvenzgerichts, ob eine Verfahrenseröffnung vorliegt
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des kommunalen Steueramts
Zur Beurteilung , ob die Merkmale der beantragten Veranstaltung (z.B. Messe, Spezialmarkt) vorliegen, Unterlagen, die die dies belegen, zum Beispiel:
- voraussichtliche Teilnehmerliste
- Verzeichnis über die Art der anzubietenden Waren oder DIenstleistungen
- Gegebenenfalls die von Ihnen als Veranstalter festgesetzten Teilnahmebedingungen
- Zur Überprüfung der persönlichen Zuverlässigkeit kann die zuständige Stelle weitere Dokumente anfordern.
Bei juristischen Personen (GmbH, Unternehmensgesellschaft, AG, eingetragene Genossenschaft) müssen Sie das Antragsformular lediglich für die juristische Person selbst ausfüllen. Alle personenbezogenen Unterlagen müssen Sie für alle zur Geschäftsführung berechtigten natürlichen Personen einreichen (z.B. Personalpapiere). Für die juristische Person benötigen Sie außerdem einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister.
Personengesellschaften (GbR, KG, OHG, PartG, GmbH Co. KG) sind als solche nicht erlaubnisfähig. Daher benötigt jeder geschäftsführende Gesellschafter und jede geschäftsführende Gesellschafterin die Erlaubnis. Für jede dieser Personen müssen Sie ein ausgefülltes Antragsformular und sämtliche persönlichen Unterlagen einreichen.
Fristen
Es empfiehlt sich, den Antrag spätestens sechs Wochen vor Veranstaltungsbeginn zu stellen.
Weitere Informationen
Grundsätzlich darf jedermann an einer Messe, Ausstellung oder einem Markt teilnehmen. Als Veranstalter können Sie die Veranstaltung auf bestimmte Aussteller-, Anbieter- und Besuchergruppen beschränken oder aus sachlich gerechtfertigten Gründen einzelne Interessenten von der Teilnahme ausschließen, vor allem wenn der zur Verfügung stehende Platz nicht ausreicht. Die Auswahl unter den Bewerbern muss nach sachlichen, nachprüfbaren Auswahlkriterien erfolgen. Darunter fallen Kriterien wie Attraktivität, Ausgewogenheit, Vielseitigkeit und Neuartigkeit des vom Bewerber betriebenen Geschäfts.
Veranstaltung von Wochenmärkten (Öffnet in einem neuen Tab)
Rechtsgrundlage
Gewerbe- und Gaststättenrecht
Anschrift & Erreichbarkeit
Anschrift
Eberhardstraße 37
70173 Stuttgart
Postanschrift
70161 Stuttgart
Allgemeine Fragen, Zentrale Auskunft
0711 21698906Allgemeine Fragen, Zentrale Auskunft
0711 21698905Fax
0711 21689906Öffnungszeiten
Montag | 08:30 – 13:00 |
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Mittwoch | 08:30 – 13:00 |
Donnerstag | 13:00 – 18:00 |
Freitag | 08:30 – 13:00 |
Dienstag geschlossen
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