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Landeshauptstadt Stuttgart

Amt für öffentliche Ordnung

Meldebescheinigung beantragen

Eine Meldebescheinigung dient nur zum Nachweis der An‐, Ab‐ oder Ummeldung und enthält auch den Geburtstag / Geburtsort der Person. Eine Bestätigung wird grundsätzlich bereits bei der Meldung kostenlos ausgehändigt; kann aber bei Bedarf aktuell gegen Gebühr erneut ausgestellt werden.

Eine erweiterte Meldebescheinigung dient als Nachweis der Meldeadressen, der Staatsangehörigkeit und des Familienstandes, sie enthält auch die Meldezeiten in Stuttgart, den Geburtstag, Geburtsort und wenn vorhanden, den auswärtigen Wohnort der Person.

Online‐Service

Beantragen Sie Ihre Meldebescheinigung bequem online.

Ihr Kontakt zu uns:

Service‐Telefon

Sie haben Fragen? Rufen Sie uns an: aus jedem Netz, ohne Vorwahl. Behördennummer 115: Mo bis Fr, 8.00 bis 18.00 Uhr. Sie erreichen die Behördennummer 115 in der Regel zum Festnetztarif und damit kostenlos über Flatrates. Gebärdentelefon: Mo bis Fr, 8.00 bis 18.00 Uhr.

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