Folgende Leistungen sind möglich:
- Grundleistungen zur Deckung des notwendigen Bedarfs an Ernährung, Unterkunft, Heizung, Kleidung, Gesundheitspflege, Gebrauchs‐ und Verbrauchsgütern des Haushalts sowie zur Deckung persönlicher Bedürfnisse des täglichen Lebens
- Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt
- sonstige Leistungen, wie für den Kauf von Möbeln
- Leistungen in besonderen Fällen, wie Hilfe zur Pflege
Diese Leistungen erhalten Sie in Form einer Bezahlkarte oder als Sach‐ und/oder Geldleistungen.
Die Leistungsberechtigung endet
- mit der Ausreise oder
- mit dem Ablauf des Monats, in dem die Leistungsvoraussetzung entfällt.
Online‐Antragstellung
Hinweise
Voraussetzungen
Vorgehen
Benötigte Unterlagen
Rechtsgrundlage
Referat für Soziales, Gesundheit und Integration
Amt für Soziales und Teilhabe
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Sie haben Fragen? Rufen Sie uns an: aus jedem Netz, ohne Vorwahl. Behördennummer 115: Mo bis Fr, 8.00 bis 18.00 Uhr. Sie erreichen die Behördennummer 115 in der Regel zum Festnetztarif und damit kostenlos über Flatrates. Gebärdentelefon: Mo bis Fr, 8.00 bis 18.00 Uhr.