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Landeshauptstadt Stuttgart

Amt für Soziales und Teilhabe

Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beantragen

Folgende Leistungen sind möglich:

  • Grundleistungen zur Deckung des notwendigen Bedarfs an Ernährung, Unterkunft, Heizung, Kleidung, Gesundheitspflege, Gebrauchs‐ und Verbrauchsgütern des Haushalts sowie zur Deckung persönlicher Bedürfnisse des täglichen Lebens
  • Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt
  • sonstige Leistungen, wie für den Kauf von Möbeln
  • Leistungen in besonderen Fällen, wie Hilfe zur Pflege

Diese Leistungen erhalten Sie in Form einer Bezahlkarte oder als Sach‐ und/oder Geldleistungen.

Die Leistungsberechtigung endet

  • mit der Ausreise oder
  • mit dem Ablauf des Monats, in dem die Leistungsvoraussetzung entfällt.

Online‐Antragstellung

Referat für Soziales, Gesundheit und Integration

Amt für Soziales und Teilhabe

Symbolbild Organisations-Kontakt

Service‐Telefon

Sie haben Fragen? Rufen Sie uns an: aus jedem Netz, ohne Vorwahl. Behördennummer 115: Mo bis Fr, 8.00 bis 18.00 Uhr. Sie erreichen die Behördennummer 115 in der Regel zum Festnetztarif und damit kostenlos über Flatrates. Gebärdentelefon: Mo bis Fr, 8.00 bis 18.00 Uhr.

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