Wenn bei Ihrem Fahrzeug ein oder beide Kennzeichenschilder in Verlust geraten sind, müssen Sie dies umgehend bei der Zulassungsstelle melden. Dem Fahrzeug muss ein anderes Kennzeichen zugeteilt werden. Das verlorene Kennzeichen wird zur Fahndung ausgeschrieben und für zehn Jahre gesperrt.
Wenn Sie mit den notwendigen Unterlagen bei der Kfz-Zulassungsstelle vorsprechen, wird ein anderes Kennzeichen zugeteilt und die Zulassungsbescheinigungen Teil I und II neu ausgestellt.
Die Umkennzeichnung eines Fahrzeugs ist nur bei der Kfz-Zulassungsstelle, nicht bei den Bürgerbüros, möglich.
Voraussetzungen
Vorgehen
Benötigte Unterlagen
Formulare
Fristen
Bearbeitungsdauer
Gebühren
Rechtsgrundlage
Kfz-Zulassungsstelle
Service-Telefon
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