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Landeshauptstadt Stuttgart

Amt für öffentliche Ordnung

Kraftfahrzeugkennzeichen - Kurzzeitkennzeichen beantragen

Das Kurzzeitkennzeichen können Sie als Privatperson oder Firma für ein verkehrssicheres, aber nicht zugelassenes Fahrzeug beantragen.

Sie können es nur nutzen für:
  • Probefahrten und
  • Überführungsfahrten.

Sie können es nur für das im Fahrzeugschein eingetragene Fahrzeug verwenden. Das Kurzzeitkennzeichen gilt höchstens für fünf aufeinander folgende Kalendertage, einschließlich des Tages der Zuteilung.

Seit dem 01.04.2015 ist für die Zuteilung eines Kurzzeitkennzeichens die Zulassungsbehörde zuständig,

  • in deren Bezirk Sie Ihren Hauptwohnsitz haben oder
  • in deren Bezirk das Fahrzeug steht

Hinweis:
Als antragstellende Person, die nicht in Deutschland gemeldet ist, können Sie das Kurzzeitkennzeichen bei der Kfz-Zulassungsbehörde beantragen, wenn Sie eine empfansberechtigte Person mit Wohnsitz in Deutschland nennen können.

Amt für öffentliche Ordnung

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