Sie wollen Ihr Fahrzeug zum dauernden Verbleib ins Ausland überführen?
Dafür benötigen Sie eine internationale Zulassung mit einem Ausfuhrkennzeichen. Diese Ausfuhrzulassung bekommen Sie höchstens für ein Jahr erteilt.
Hinweis: Wenn Sie ein Ausfuhrkennzeichen erhalten haben, sind Sie für dessen Gültigkeitszeitraum (mindestens einen Monat) steuerpflichtig.
Hinweis: Wenn Sie kein inländisches Bankkonto haben:
Für die Zulassung von Fahrzeugen wird für die Zahlung der Kfz-Steuer das SEPA-Lastschriftmandat (SEPA = Single European Payment Area) verwendet. Für jedes Fahrzeug wird ein gesondertes Mandat benötigt, das mit dem Ende der Gültigkeit des Ausfuhrkennzeichens automatisch erlischt. In diesem SEPA-Mandat können auch ausländische Bankverbindungen im BIC/IBAN Format eingetragen werden. Die im SEPA-Lastschriftmandat vorgegebene Länderkennung (DE) kann der ausländischen Kennung angepasst werden.
Voraussetzungen
Vorgehen
Benötigte Unterlagen
Formulare
Gebühren
Rechtsgrundlage
Kfz-Zulassungsstelle
Service-Telefon
Sie haben Fragen? Rufen Sie uns an: aus jedem Netz, ohne Vorwahl. Behördennummer 115: Mo bis Fr, 8.00 bis 18.00 Uhr. Sie erreichen die Behördennummer 115 in der Regel zum Festnetztarif und damit kostenlos über Flatrates. Gebärdentelefon: Mo bis Fr, 8.00 bis 18.00 Uhr.