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Landeshauptstadt Stuttgart

Amt für öffentliche Ordnung

Kraftfahrzeugkennzeichen - Ausfuhrkennzeichen beantragen

Sie wollen Ihr Fahrzeug zum dauernden Verbleib ins Ausland überführen?
Dafür benötigen Sie eine internationale Zulassung mit einem Ausfuhrkennzeichen. Diese Ausfuhrzulassung bekommen Sie höchstens für ein Jahr erteilt.


Hinweis: Wenn Sie ein Ausfuhrkennzeichen erhalten haben, sind Sie für dessen Gültigkeitszeitraum (mindestens einen Monat) steuerpflichtig.

Hinweis: Wenn Sie kein inländisches Bankkonto haben:
Für die Zulassung von Fahrzeugen wird für die Zahlung der Kfz-Steuer das SEPA-Lastschriftmandat (SEPA = Single European Payment Area) verwendet. Für jedes Fahrzeug wird ein gesondertes Mandat benötigt, das mit dem Ende der Gültigkeit des Ausfuhrkennzeichens automatisch erlischt. In diesem SEPA-Mandat können auch ausländische Bankverbindungen im BIC/IBAN Format eingetragen werden. Die im SEPA-Lastschriftmandat vorgegebene Länderkennung (DE) kann der ausländischen Kennung angepasst werden.

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Kfz-Zulassungsstelle

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