Wenn Sie in einen anderen Zulassungsbezirk umziehen oder Ihren Betrieb verlegen, müssen Sie Ihr Fahrzeug schnellstmöglich ummelden (Änderung der Adresse in den Fahrzeugpapieren). Sie haben die Möglichkeit, ihr bisheriges Kennzeichen mitzunehmen. Auf Wunsch kann Ihnen auch wie bisher bei der Umschreibung des Fahrzeugs von der Zulassungsstelle ein Stuttgarter Kennzeichen zugeteilt werden. Das gilt auch für Motorräder und Anhänger.
Hinweis: Eine Stempelung der Kennzeichen ist nicht erforderlich. Wenn Ihre bisherigen Kennzeichen noch mit Feststoffplaketten versehen sind, benötigen Sie aber neue Kennzeichenschilder mit neuen Stempelplaketten.
Voraussetzungen
- Sie dürfen keine rückständigen Gebühren und Auslagen aus vorhergegangenen Zulassungsvorgängen haben. Bei Zahlungsrückständen über 30 Euro darf die Zulassungsbehörde Ihr Fahrzeug nicht zulassen, bis Sie diese beglichen haben. Bei weniger als 30 Euro kann die Zulassungsbehörde entscheiden, ob sie das Fahrzeug trotzdem zulässt oder nicht.
- Sie dürfen keine Kfz-Steuerschulden von fünf Euro oder mehr haben. Bei der Berechnung des Betrags werden auch Säumniszuschläge, Zinsen und Verspätungszuschläge berücksichtigt.
- Soll Sie jemand bei der Zulassung Ihres Fahrzeuges vertreten, müssen Sie dieser Person eine schriftliche Vollmacht erteilen. Diese muss auch eine Einverständniserklärung enthalten, dass die Zulassungsbehörde die bevollmächtigte Person über rückständige Gebühren und Auslagen informieren darf. Ihre Vertretung muss die Vollmacht vorlegen und sich ausweisen.
- Bei Privatpersonen ist die Zulassungsstelle des Hauptwohnsitzes zuständig (bitte beachten Sie, dass ohne vorherige Wohnsitz-Anmeldung beim Bürgerbüro, keine Zulassung möglich ist).
Vorgehen
Privatpersonen können die Änderungen in der Kfz-Zulassungsstelle und in jedem Bürgerbüro vornehmen lassen. In den Bürgerbüros werden derzeit vorrangig Pass- und Meldeangelegenheiten bearbeitet. Wenn Sie in Zusammenhang mit einer Wohnsitzan- oder ummeldung, oder zur Beantragung eines Personalausweises oder Reisepasses beim Bürgerbüro vorsprechen, so können Sie dort Ihre Fahrzeugpapiere ändern lassen. Dies gilt allerdings nicht für Fahrzeuge die spezielle Kennzeichenschilder benötigen, wie zum Beispiel Leichtkrafträder, da diese auf den Bürgerbüros nicht vorrätig sind.
Bei Firmen ist ausschließlich die Kfz-Zulassungsstelle zuständig.
Zulassungen mit Wunschkennzeichen und Saisonkennzeichen sind nur bei der Kfz-Zulassungsstelle erhältlich, unabhängig davon ob der Kunde die Schilder bereits geprägt hat oder nicht.
Benötigte Unterlagen
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Zulassungsbescheinigung Teil I oder alter Fahrzeugschein
- gültige eVB-Nummer Ihres Versicherers
- Erklärung zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer (SEPA-Lastschriftmandat)
- bisherige Kennzeichenschilder, wenn Sie
- neue Stempelplaketten zur internetbasierten Außerbetriebsetzung wünschen;
- neue Kennzeichenschilder aus technischen Gründen benötigen, zum Beispiel weil Sie Feststoffplaketten hatten oder die Lesbarkeit nicht mehr gegeben ist;
- eine neue Kennzeichenkombination (Stuttgarter Kombination, egal ob Wunsch oder Serie) wünschen.
Wenn Sie von einer Person vertreten werden benötigen Sie zusätzlich:
- schriftliche Vollmacht (Original)
- gültiger Personalausweis oder Reisepass der bevollmächtigten Person (Kopie ist ausreichend)
Wenn Sie minderjährig sind benötigen Sie zusätzlich:
- Einverständniserklärung und Ausweisdokumente der Sorgeberechtigten
Bei juristischen Personen/Firmen benötigen Sie zusätzlich:
- Handelsregisterauszug (Kopie ist ausreichend)
- Gewerbeanmeldung (Kopie ist ausreichend)
- Vereinsregisterauszug (Kopie ist ausreichend)
- Freiberufler - Briefkopf oder Visitenkarte
- Zulassungsbescheinigung Teil I oder alter Fahrzeugschein. Bei Fahrzeugschein alter Art, auch den Fahrzeugbrief.
Wenn Sie Kennzeichen des neu zuständigen Verwaltungsbezirks wünschen benötigen Sie zusätzlich:
- Zulassungsbescheinigung Teil II oder alter Fahrzeugbrief
- haben Sie ein finanziertes / geleastes Fahrzeug, muss uns die Finanzierungs- bzw. Leasingbank die Zulassungsbescheinigung Teil II per Post übersenden. Erst nach erfolgter Zusendung, kann die Ummeldung stattfinden. Bitte beachten Sie dabei, dass Sie uns zwingend die Nummer Ihrer Zulassungsbescheinigung Teil II oder das bisherige Kennzeichen nennen müssen.
- Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung (HU) durch den letzten HU-Bericht, wenn
- das Fahrzeug älter als drei Jahre ist oder
- das Fahrzeug vorher als Mietfahrzeug, Taxi oder Ähnliches zugelassen war oder
- wenn der nächste HU-Termin nicht aus der Zulassungsbescheinigung Teil I ersichtlich ist. - Reservierungsbestätigung, wenn Sie bei der neu zuständigen Zulassungsbehörde ein Wunschkennzeichen vorab beantragt haben.
Hinweis: Den Nachweis einer gültigen HU benötigen Sie immer, wenn die Neuausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil I oder Stempelung von Kennzeichen erforderlich wird.
- Betriebserlaubnis
- Zulassungsbescheinigung Teil I / Fahrzeugschein
- gültige eVB-Nummer Ihres Versicherers
- Wenn Sie jemand vertritt, benötigt diese Person eine Vollmacht für die Zulassung, den eigenen Ausweis sowie den Ausweis des Vollmachtgebers
- gültiger HU-Untersuchungsbericht
- bisheriges amtliches Kennzeichen (wenn das Fahrzeug noch zugelassen ist und ein Kennzeichenwechsel stattfindet)
Formulare
Fristen
Sie müssen Ihr Fahrzeug schnellstmöglich ummelden.
Bearbeitungsdauer
Ein Fahrzeug wird immer ab dem Tag zugelassen, an dem Sie bei der KfZ-Zulassungsstelle oder in einem Bürgerbüro eine Ummeldung vornehmen. Eine Zulassung mit einem Datum in der Zukunft ist nicht möglich.
Gebühren
Umschreibung eines noch zugelassenen/abgemeldeten Kfz mit bisher auswärtigem Kennzeichen (Halterwechsel oder Umzug) oder innerhalb Stuttgart (KfZ) (32-33)
Kosten: 24,20 Euro bis 80,30 Euro
Sonderregelung: Bei einer Zulassung bei der Kfz-Zulassungsstelle, sind die Kennzeichen gesondert beim Schilderhersteller zu bezahlen. Bei einer Zulassung auf dem Bürgerbüro liegen dort bereits vorgeprägte Serienkennzeichen, das Kennzeichenpaar kostet 32,50 Euro.
Weitere Informationen
Wenn Sie das bisherige Kennzeichen an Ihrem zugelassenen Fahrzeug behalten möchten, können Sie dies bundesweit bei einem Umzug tun. Teilen Sie dies bei der Ummeldung der neu zuständigen Zulassungsbehörde mit. Dort wird dann nur die Adressänderung in die Zulassungsbescheinigung Teil I eingetragen.
Rechtsgrundlage
- § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) (Mitteilungspflichten bei Änderungen) (Öffnet in einem neuen Tab)
- § 1 Gesetz über die Verweigerung der Zulassung von Fahrzeugen bei rückständigen Gebühren und Auslagen (Fahrzeugzulassungsverweigerungsgesetz) (Verweigerung der Zulassung) (Öffnet in einem neuen Tab)
- § 13 Kraftfahrzeugsteuergesetz (Feststellung der Besteuerungsgrundlagen, Nachweis der Besteuerung und Zulassungsverweigerung bei Steuerrückständen) (Öffnet in einem neuen Tab)
Ihr Kontakt zu uns:
Kfz-Zulassungsstelle
Kfz-Zulassungsstelle
Anschrift & Erreichbarkeit
Anschrift
Krailenshaldenstraße 32
70469 Stuttgart
Postanschrift
70161 Stuttgart
Telefon
0711 21698200Fax
0711 21698180Öffnungszeiten
Montag | 07:15 – 12:00 und 13:00 – 14:45 |
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Dienstag | 07:15 – 12:00 |
Mittwoch | 07:15 – 12:00 |
Donnerstag | 07:15 – 12:00 und 13:00 – 17:00 |
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Bürgerbüro Bad Cannstatt
Bürgerbüro Bad Cannstatt
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Aktuelle Wartezeiten (Öffnet in einem neuen Tab) und vorzeitige Beendigung der Ausgabe von Wartemarken:
Momentan muss bei den Bürgerbüros mit Wartezeiten von bis zu 2 Stunden gerechnet werden. Bei sehr starkem Besucheraufkommen und damit verbundenen längeren Warte- und Bearbeitungszeiten, muss regelmäßig schon vor Ablauf der Sprechzeit die Ausgabe der Wartemarken gesperrt werden.
Derzeit werden vorrangig Pass- und Meldeangelegenheiten bearbeitet. Wenn Sie im Zusammenhang mit einer Wohnsitzan- oder ummeldung, oder zur Beantragung eines Personalausweises oder Reisepasses beim Bürgerbüro vorsprechen, können Sie dort auch Ihre Zulassungsangelegenheiten erledigen. Für alleinige Zulassungsangelegenheiten wenden Sie sich bitte an die Zulassungsstelle.
Einige unserer Leistungen können Sie auch online, ohne persönliche Vorsprache, erledigen. Bitte informieren Sie sich dafür direkt bei den jeweiligen Dienstleistungen.
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Bürgerbüro Botnang
Bürgerbüro Botnang
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70195 Stuttgart
Öffnungszeiten
Montag | 08:30 – 13:00 |
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Dienstag | 08:30 – 12:00 |
Mittwoch | 08:30 – 13:00 |
Donnerstag | 08:30 – 12:00 |
Freitag | 08:30 – 13:00 |
Aktuelle Wartezeiten (Öffnet in einem neuen Tab) und vorzeitige Beendigung der Ausgabe von Wartemarken:
Momentan muss bei den Bürgerbüros mit Wartezeiten von bis zu 2 Stunden gerechnet werden. Bei sehr starkem Besucheraufkommen und damit verbundenen längeren Warte- und Bearbeitungszeiten, muss regelmäßig schon vor Ablauf der Sprechzeit die Ausgabe der Wartemarken gesperrt werden.
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70195 Stuttgart
Bürgerbüro Degerloch
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Große Falterstraße 2
70597 Stuttgart
Öffnungszeiten
Montag | 08:30 – 13:00 |
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Dienstag | 08:30 – 12:00 und 14:00 – 16:00 |
Mittwoch | 08:30 – 13:00 |
Donnerstag | 08:30 – 12:00 und 14:00 – 18:00 |
Freitag | 08:30 – 13:00 |
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Bürgerbüro Feuerbach
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Wilhelm-Geiger-Platz 10
70469 Stuttgart
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Montag | 08:30 – 13:00 |
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Dienstag | 08:30 – 12:00 und 14:00 – 16:00 |
Mittwoch | 08:30 – 13:00 |
Donnerstag | 08:30 – 12:00 und 14:00 – 18:00 |
Freitag | 08:30 – 13:00 |
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Bürgerbüro Hedelfingen
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Heumadener Straße 1
70329 Stuttgart
Öffnungszeiten
Montag | 08:30 – 13:00 |
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Mittwoch | 08:30 – 13:00 |
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Freitag | 08:30 – 13:00 |
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Beim Bürgerbüro Hedelfingen sind derzeit keine Verpflichtungserklärungen erhältlich.
Anfahrt
Anschrift
Heumadener Straße 1
70329 Stuttgart
Bürgerbüro Mitte
Bürgerbüro Mitte
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Eberhardstraße 39
70173 Stuttgart
Auskunft
0711 21693740Fax Buchstaben A - G
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0711 21698603Internet
Öffnungszeiten
Montag | 08:30 – 13:00 |
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Dienstag | 08:30 – 12:00 und 14:00 – 16:00 |
Mittwoch | 08:30 – 13:00 |
Donnerstag | 08:30 – 12:00 und 14:00 – 18:00 |
Freitag | 08:30 – 13:00 |
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Bürgerbüro Möhringen
Bürgerbüro Möhringen
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Oberdorfplatz 16
70567 Stuttgart
Öffnungszeiten
Montag | 08:30 – 13:00 |
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Dienstag | 08:30 – 12:00 und 14:00 – 16:00 |
Mittwoch | 08:30 – 13:00 |
Donnerstag | 08:30 – 12:00 und 14:00 – 18:00 |
Freitag | 08:30 – 13:00 |
Hinweis: Das Bürgerbüro ist teilweise barrierefrei erreichbar. Rollstuhlfahrer weichen ggfs. auf umliegende Bürgerbüros aus. Kinderwägen können im Eingangsbereich abgestellt oder die wenigen Treppenstufen hochgetragen werden.
Aktuelle Wartezeiten (Öffnet in einem neuen Tab) und vorzeitige Beendigung der Ausgabe von Wartemarken:
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Oberdorfplatz 16
70567 Stuttgart
Bürgerbüro Mühlhausen
Bürgerbüro Mühlhausen
Anschrift & Erreichbarkeit
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Mönchfeldstraße 35
70378 Stuttgart
Öffnungszeiten
Montag | 08:30 – 13:00 |
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Dienstag | 08:30 – 12:00 und 14:00 – 16:00 |
Mittwoch | 08:30 – 13:00 |
Donnerstag | 08:30 – 12:00 und 14:00 – 18:00 |
Freitag | 08:30 – 13:00 |
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70378 Stuttgart
Bürgerbüro Münster
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Schussengasse 10
70376 Stuttgart
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Montag | 08:30 – 13:00 |
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Dienstag | 08:30 – 12:00 und 14:00 – 16:00 |
Mittwoch | 08:30 – 13:00 |
Donnerstag | 08:30 – 12:00 und 14:00 – 18:00 |
Freitag | 08:30 – 13:00 |
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70376 Stuttgart
Bürgerbüro Nord
Bürgerbüro Nord
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Rosensteinstraße 24
70191 Stuttgart
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Montag | 08:30 – 13:00 |
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Dienstag | 08:30 – 12:00 und 14:00 – 16:00 |
Mittwoch | 08:30 – 13:00 |
Donnerstag | 08:30 – 12:00 und 14:00 – 18:00 |
Freitag | 08:30 – 13:00 |
Aktuelle Wartezeiten (Öffnet in einem neuen Tab) und vorzeitige Beendigung der Ausgabe von Wartemarken:
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Bürgerbüro Obertürkheim
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Augsburger Straße 659
70329 Stuttgart
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Montag | 08:30 – 13:00 |
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Dienstag | 08:30 – 12:00 und 14:00 – 16:00 |
Mittwoch | 08:30 – 13:00 |
Donnerstag | 08:30 – 12:00 und 14:00 – 18:00 |
Freitag | 08:30 – 13:00 |
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Augsburger Straße 659
70329 Stuttgart
Bürgerbüro Ost
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Schönbühlstraße 65
70188 Stuttgart
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Montag | 08:30 – 13:00 |
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Dienstag | 08:30 – 12:00 und 14:00 – 16:00 |
Mittwoch | 08:30 – 13:00 |
Donnerstag | 08:30 – 12:00 und 14:00 – 18:00 |
Freitag | 08:30 – 13:00 |
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Bürgerbüro Plieningen
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Donnerstag | 08:30 – 12:00 und 14:00 – 18:00 |
Freitag | 08:30 – 13:00 |
Aktuelle Wartezeiten (Öffnet in einem neuen Tab) und vorzeitige Beendigung der Ausgabe von Wartemarken:
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Filderhauptstraße 155
70599 Stuttgart
Bürgerbüro Sillenbuch
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Aixheimer Straße 28
70619 Stuttgart
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Bürgerbüro Stammheim
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Kornwestheimer Straße 5
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Kornwestheimer Straße 5
70439 Stuttgart
Bürgerbüro Süd
Bürgerbüro Süd
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Jella-Lepman-Straße 3
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Montag | 08:30 – 13:00 |
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Dienstag | 08:30 – 12:00 und 14:00 – 16:00 |
Mittwoch | 08:30 – 13:00 |
Donnerstag | 08:30 – 12:00 und 14:00 – 18:00 |
Freitag | 08:30 – 13:00 |
Aktuelle Wartezeiten (Öffnet in einem neuen Tab) und vorzeitige Beendigung der Ausgabe von Wartemarken:
Momentan muss bei den Bürgerbüros mit Wartezeiten von bis zu 2 Stunden gerechnet werden. Bei sehr starkem Besucheraufkommen und damit verbundenen längeren Warte- und Bearbeitungszeiten, muss regelmäßig schon vor Ablauf der Sprechzeit die Ausgabe der Wartemarken gesperrt werden.
Derzeit werden vorrangig Pass- und Meldeangelegenheiten bearbeitet. Wenn Sie im Zusammenhang mit einer Wohnsitzan- oder ummeldung, oder zur Beantragung eines Personalausweises oder Reisepasses beim Bürgerbüro vorsprechen, können Sie dort auch Ihre Zulassungsangelegenheiten erledigen. Für alleinige Zulassungsangelegenheiten wenden Sie sich bitte an die Zulassungsstelle.
Einige unserer Leistungen können Sie auch online, ohne persönliche Vorsprache, erledigen. Bitte informieren Sie sich dafür direkt bei den jeweiligen Dienstleistungen.
Anfahrt
Anschrift
Jella-Lepman-Straße 3
70178 Stuttgart
Bürgerbüro Untertürkheim
Bürgerbüro Untertürkheim
Anschrift & Erreichbarkeit
Anschrift
Großglocknerstraße 24/26
70327 Stuttgart
Öffnungszeiten
Montag | 08:30 – 13:00 |
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Dienstag | 08:30 – 12:00 und 14:00 – 16:00 |
Mittwoch | 08:30 – 13:00 |
Donnerstag | 08:30 – 12:00 und 14:00 – 18:00 |
Freitag | 08:30 – 13:00 |
Aktuelle Wartezeiten (Öffnet in einem neuen Tab) und vorzeitige Beendigung der Ausgabe von Wartemarken:
Momentan muss bei den Bürgerbüros mit Wartezeiten von bis zu 2 Stunden gerechnet werden. Bei sehr starkem Besucheraufkommen und damit verbundenen längeren Warte- und Bearbeitungszeiten, muss regelmäßig schon vor Ablauf der Sprechzeit die Ausgabe der Wartemarken gesperrt werden.
Derzeit werden vorrangig Pass- und Meldeangelegenheiten bearbeitet. Wenn Sie im Zusammenhang mit einer Wohnsitzan- oder ummeldung, oder zur Beantragung eines Personalausweises oder Reisepasses beim Bürgerbüro vorsprechen, können Sie dort auch Ihre Zulassungsangelegenheiten erledigen. Für alleinige Zulassungsangelegenheiten wenden Sie sich bitte an die Zulassungsstelle.
Einige unserer Leistungen können Sie auch online, ohne persönliche Vorsprache, erledigen. Bitte informieren Sie sich dafür direkt bei den jeweiligen Dienstleistungen.
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Großglocknerstraße 24/26
70327 Stuttgart
Bürgerbüro Vaihingen
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70563 Stuttgart
Öffnungszeiten
Montag | 08:30 – 13:00 |
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Dienstag | 08:30 – 12:00 und 14:00 – 16:00 |
Mittwoch | 08:30 – 13:00 |
Donnerstag | 08:30 – 12:00 und 14:00 – 18:00 |
Freitag | 08:30 – 13:00 |
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Momentan muss bei den Bürgerbüros mit Wartezeiten von bis zu 2 Stunden gerechnet werden. Bei sehr starkem Besucheraufkommen und damit verbundenen längeren Warte- und Bearbeitungszeiten, muss regelmäßig schon vor Ablauf der Sprechzeit die Ausgabe der Wartemarken gesperrt werden.
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Rathausplatz 1
70563 Stuttgart
Bürgerbüro Wangen
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Wangener Marktplatz 1
70327 Stuttgart
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Montag | 08:30 – 13:00 |
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Dienstag | 08:30 – 12:00 und 14:00 – 16:00 |
Mittwoch | 08:30 – 13:00 |
Donnerstag | 08:30 – 12:00 und 14:00 – 18:00 |
Freitag | 08:30 – 13:00 |
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Wangener Marktplatz 1
70327 Stuttgart
Bürgerbüro Weilimdorf
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70499 Stuttgart
Öffnungszeiten
Montag | 08:30 – 13:00 |
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Dienstag | 08:30 – 12:00 und 14:00 – 16:00 |
Mittwoch | 08:30 – 13:00 |
Donnerstag | 08:30 – 12:00 und 14:00 – 18:00 |
Freitag | 08:30 – 13:00 |
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Momentan muss bei den Bürgerbüros mit Wartezeiten von bis zu 2 Stunden gerechnet werden. Bei sehr starkem Besucheraufkommen und damit verbundenen längeren Warte- und Bearbeitungszeiten, muss regelmäßig schon vor Ablauf der Sprechzeit die Ausgabe der Wartemarken gesperrt werden.
Derzeit werden vorrangig Pass- und Meldeangelegenheiten bearbeitet. Wenn Sie im Zusammenhang mit einer Wohnsitzan- oder ummeldung, oder zur Beantragung eines Personalausweises oder Reisepasses beim Bürgerbüro vorsprechen, können Sie dort auch Ihre Zulassungsangelegenheiten erledigen. Für alleinige Zulassungsangelegenheiten wenden Sie sich bitte an die Zulassungsstelle..
Einige unserer Leistungen können Sie auch online, ohne persönliche Vorsprache, erledigen. Bitte informieren Sie sich dafür direkt bei den jeweiligen Dienstleistungen.
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Löwen-Markt 1
70499 Stuttgart
Bürgerbüro West
Bürgerbüro West
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Bebelstraße 22
70193 Stuttgart
Öffnungszeiten
Montag | 08:30 – 13:00 |
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Dienstag | 08:30 – 12:00 und 14:00 – 16:00 |
Mittwoch | 08:30 – 13:00 |
Donnerstag | 08:30 – 12:00 und 14:00 – 18:00 |
Freitag | 08:30 – 13:00 |
Bitte beachten: Im Bürgerbüro West ist zur Zeit nur Bar‐ und EC‐Kartenzahlung möglich. Kreditkarten können aktuell nicht angenommen werden.
Aktuelle Wartezeiten (Öffnet in einem neuen Tab) und vorzeitige Beendigung der Ausgabe von Wartemarken:
Momentan muss bei den Bürgerbüros mit Wartezeiten von bis zu 2 Stunden gerechnet werden. Bei sehr starkem Besucheraufkommen und damit verbundenen längeren Warte- und Bearbeitungszeiten, muss regelmäßig schon vor Ablauf der Sprechzeit die Ausgabe der Wartemarken gesperrt werden.
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Bürgerbüro Zuffenhausen
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Emil-Schuler-Platz 1
70435 Stuttgart
Öffnungszeiten
Montag | 08:30 – 13:00 |
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Dienstag | 08:30 – 12:00 und 14:00 – 16:00 |
Mittwoch | 08:30 – 13:00 |
Donnerstag | 08:30 – 12:00 und 14:00 – 18:00 |
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