Sie besitzen einen Erlaubnis- oder Befähigungsschein und möchten ein Feuerwerk abbrennen? In diesem Fall müssen Sie das Feuerwerk anzeigen.
Feuerwerke werden in folgende Kategorien unterteilt:
- Feuerwerk der Kategorie F2
- Feuerwerk der Kategorie F3
- Feuerwerk der Kategorie F4
- Bühnen- und Theaterfeuerwerk: Kategorie T1 oder T2
- Feuerwerk mit sonstigen pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie P1 oder P2
Sie müssen anzeigen:
- Feuerwerk der Kategorie 2 im Zeitraum vom 2. Januar bis 30. Dezember
- Feuerwerke mit allen anderen Kategorien ganzjährig vom 1. Januar bis 31. Dezember
In unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie sonstigen brandempfindlichen Gebäuden (zum Beispiel Reet- oder denkmalgeschützen Fachwerkhäusern) dürfen Sie keine pyrotechnischen Gegenstände abbrennen.
Als Privatperson, das heißt als Person ohne Erlaubnis oder Befähigungsschein, können Sie aus einem begründeten Anlass das Abbrennen eines Feuerwerks der Kategorie F2 beantragen: Antrag auf Ausnahmegenehmigung zum Erwerb und Abbrennen von Feuerwerkskörpern der Klasse II PDF-Datei 686,14 kB
Online-Service
Melden Sie als Inhaber eines Erlaubnis- oder Befähigungsscheins Ihre Feuerwerke bequem online.
Hinweise zur Onlineantragstellung
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Vorgehen
Benötigte Unterlagen
Formulare
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Bearbeitungsdauer
Gebühren
Rechtsgrundlage
Allgemeine Sicherheits- und Ordnungsangelegenheiten
Service-Telefon
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