Für die Errichtung und den Betrieb von umweltrelevanter Anlagen müssen Sie eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung beantragen. Umweltrelevante Anlagen sind im Anhang 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen – 4. BImSchV abschließend aufgeführt. Wenn Sie eine solche Anlage oder deren Betrieb wesentlich ändern wollen müssen Sie hierfür eine immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung beantragen. Die (Änderungs‐)Genehmigung muss vor Errichtung und Inbetriebnahme einer solchen Anlage bzw. vor Durchführung der Änderung vorliegen und ist daher rechtzeitig vorher bei der Unteren Immissionsschutzbehörde zu beantragen.
Online‐Service
Sie können die (Änderungs‐)Genehmigung online beantragen. Bitte beachten Sie die Hinweise zur Online Antragsstellung.
Hinweise zur Onlineantragstellung
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Rechtsgrundlage
Immissions‐, Bodenschutz‐, Wasserbehörde‐ und Abfallrechtsbehörde
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