Für die Errichtung und den Betrieb von umweltrelevanter Anlagen müssen Sie eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung beantragen. Umweltrelevante Anlagen sind im Anhang 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen – 4. BImSchV abschließend aufgeführt. Wenn Sie eine solche Anlage oder deren Betrieb wesentlich ändern wollen müssen Sie hierfür eine immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung beantragen. Die (Änderungs-)Genehmigung muss vor Errichtung und Inbetriebnahme einer solchen Anlage bzw. vor Durchführung der Änderung vorliegen und ist daher rechtzeitig vorher bei der Unteren Immissionsschutzbehörde zu beantragen.
Online-Service
Sie können die (Änderungs-)Genehmigung online beantragen. Bitte beachten Sie die Hinweise zur Online Antragsstellung.
Hinweise zur Onlineantragstellung
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Rechtsgrundlage
Immissions-, Bodenschutz-, Wasserbehörde- und Abfallrechtsbehörde
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