Wenn Sie heilkundlich tätig sein wollen, ohne Arzt zu sein, benötigen Sie dafür eine Erlaubnis. Ausübung der Heilkunde im Sinne des Heilpraktikergesetzes ist jede berufs- oder gewerbsmäßig vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden bei Menschen, auch wenn sie im Dienste von anderen ausgeübt wird. Den Antrag müssen Sie formlos beim Amt für öffentliche Ordnung stellen.
Hinweis: Über den Antrag wird nach Ablegung einer Kenntnisüberprüfung beim Gesundheitsamt (schriftlich und mündlich) vom Amt für öffentliche Ordnung entschieden. Informationen über Ablauf und Inhalt der schriftlichen und mündlichen Kenntnisprüfung entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt des Gesundheitsamtes. Auskünfte zur Platzvergabe erteilt aussschließlich das Amt für öffentliche Ordnung
Voraussetzungen
- Mindestalter 25 Jahre
- Hauptwohnsitz in Stuttgart bzw. geeigneter Nachweis, dass der Beruf des Heilpraktikers nach bestandener Prüfung in Stuttgart ausgeübt wird (unterschriebener Mietvertrag über Praxisräume, Bestätigung eines Praxisinhabers über Aufnahme des Antragstellers nach bestandener Prüfung o.ä.)
- mindestens Hauptschulabschluss
- keine schweren strafrechtlichen oder sittlichen Verfehlungen
- gesundheitliche Eignung
Vorgehen
Das Amt für öffentliche Ordnung prüft die formellen Zulassungsvoraussetzungen. Sind diese gegeben, werden die Unterlagen an das Gesundheitsamt weitergeleitet. Von dort erfolgt dann die Einladung zur Prüfung. Für die Prüfung werden weitere Gebühren fällig.
Benötigte Unterlagen
- formloser schriftlicher Antrag mit dem Sie die Zulassung zur Heilpraktikerin, zum Heilpraktiker beantragen
- Erklärung über evtl. bisher gestellte Heilpraktikeranträge im Bundesgebiet (siehe Formulare)
- unterschriebener Lebenslauf (tabellarisch)
- Schulabschlusszeugnis (mindestens Hauptschulabschluss) als beglaubigte Kopie oder Vorlage des Originals zur Beglaubigung bei uns
- Kopie vom Personalausweis oder Pass
- einfaches polizeiliches Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde, Belegart 0 (wird direkt an uns gesandt und ist bei Ihrem zuständigen Bürgerbüro zu beantragen). Bitte geben Sie dabei unsere o.a. Adresse und das Geschäftszeichen, GZ: 32-21.3/Heilpraktikererlaubnisse, an.
- Erklärung darüber, ob gegen die antragstellende Person ein gerichtliches Strafverfahren oder ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren anhängig ist. (siehe Formulare)
- Gesundheitszeugnis
Sie haben die Möglichkeit, sich das Gesundheitszeugnis von einem praktischen Arzt ausstellen zu lassen. Dabei muss aus dem Zeugnis hervorgehen, dass es zur Vorlage beim Amt für öffentliche Ordnung bestimmt ist. Es muss beinhalten, dass Sie in psychischer und physischer Hinsicht zur Ausübung des Heilpraktikerberufes geeignet sind.
Bitte beachten Sie, dass nur Originale oder beglaubigte Kopien berücksichtigt werden können. Bei Bedarf wird die Beglaubigung einer Kopie bei Vorlage des Originals auch beimAmt für Öffentliche Ordnung vorgenommen.
Bitte achten Sie darauf, dass das Führungszeugnis und das Gesundheitszeugnis am Tag der Anmeldeschlussfrist nicht älter als 3 Monate sein dürfen.
Formulare
Fristen
Bewerbungsschluss für die Prüfung im Oktober ist zwischen dem 15. Mai und dem 15. August, für die Prüfung im März ist es zwischen dem 15. Oktober des Vorjahres und dem 15. Januar. Sollte es sich um einen Samstag, Sonn- oder Feiertag handeln, so ist der darauffolgende Tag der Stichtag.
Gebühren
Heilpraktiker - Erlaubnisgebühr (32-21)
Kosten: 270 Euro
Rechtsgrundlage: § 2 Landesgebührengesetz
Heilpraktiker - Gebühr bei Ablehnung des Antrags (32-21)
Kosten: 270 Euro
Rechtsgrundlage: §§ 3, 11 Landesgebührengesetz
Heilpraktiker - Gebühr bei Fernbleiben von der Kenntnisüberpüfung (32-21)
Kosten: 53 Euro
Sonderregelung: Die Gebühr erhebt das Amt für öffentliche Ordnung für das Gesundheitsamt (interne Verrechnung)
Heilpraktiker - Gebühr bei Rücknahme des Antrags (32-21)
Kosten: 175 Euro
Rechtsgrundlage: §§ 4, 11 Landesgebührengesetz
Weitere Informationen: Die Gebühr für die Antragsrücknahme wird fällig, sobald mit der Bearbeitung der Antragsunterlagen beim Amt für öffentliche Ordnung begonnen wurde und der Antrag danach zurückgenommen wird. Beginn der Bearbeitung ist der Eingang der Unterlagen, ob diese komplett oder nur teilweise eingegangen sind, ist hierbei unerheblich.
Heilpraktiker - Gebühr für eine mündliche allgemeine Kenntnisüberpüfung (32-21)
Kosten: 470 Euro
Sonderregelung: Die Gebühr erhebt das Amt für öffentliche Ordnung für das Gesundheitsamt (interne Verrechnung)
Heilpraktiker - Gebühr für eine schriftliche allgemeine Kenntnisüberprüfung (32-21)
Kosten: 233 Euro
Sonderregelung: Die Gebühr erhebt das Amt für öffentliche Ordnung für das Gesundheitsamt (interne Verrechnung)
Weitere Informationen
Gebührenübersicht:
Heilpraktikererlaubnis - Gebühreninformation PDF-Datei 81,36 kB
Hinweis:
Ein Verschieben der Prüfung ist nicht möglich. Wird dieser Termin nicht wahrgenommen, erfolgt eine gebührenpflichtige Antragsablehnung.
Informationen zur Beantragung einer allgemeinen Heilpraktikererlaubnis PDF-Datei 108,73 kB
Heilpraktikererlaubnis - Informationsblatt des Gesundheitsamts PDF-Datei 248,68 kB
Lösungsbogen der schriftlichen Prüfung:
Heilpraktikerüberprüfung Lösungsbogen ALLGEMEIN PDF-Datei 306,01 kB
Rechtsgrundlage
§1 Heilpraktikergesetz
Ihr Kontakt zu uns:
Allgemeine Sicherheits- und Ordnungsangelegenheiten
Allgemeine Sicherheits- und Ordnungsangelegenheiten
Anschrift & Erreichbarkeit
Anschrift
Eberhardstraße 35
70173 Stuttgart
Postanschrift
70161 Stuttgart
Geschäftszimmer, Auskunft
0711 21691911Bestattungsrecht, Leichenpass, Heilpraktikererlaubnis
0711 21693779Bestattungsrecht, Leichenpass, Heilpraktikererlaubnis
0711 21691939Bestattungsrecht, Leichenpass, Heilpraktikererlaubnis
0711 21691940Feuerwerkserlaubnisse, offene Feuer
0711 21693114Häusliche Gewalt, Prostitution
0711 21691933Häusliche Gewalt, Prostitution
0711 21691934Heimaufsicht
0711 21691943Heimaufsicht
0711 21691945Heimaufsicht
0711 21691946Jahresfischereischein (Familienname A - Ha)
0711 21691917Jahresfischereischein (Familienname Hb - P)
0711 21691918Jahresfischereischein (Familienname Q - Z)
0711 21691917öffentliche Versammlungen, Demonstrationen
0711 21691927öffentliche Versammlungen, Demonstrationen
0711 21691935Polizeirecht, Allgemeinpolizeirechtliche Aufgaben
0711 21691926Polizeirecht, Allgemeinpolizeirechtliche Aufgaben
0711 21691928Ratten-, Ungezieferangelegenheiten, Zulassung von Privatkliniken, Wohnungsverwahrlosung
0711 21691938Schutz vor Tieren
0711 21691942Städtischer Vollzugsdienst
0711 21691900Taubenangelegenheiten
0711 21693707Tiernotdienst, 6-22 Uhr
0711 21691900Tierschutz
0711 21691941Unterbringungsmaßnahmen für psychisch Kranke
0711 21691937Waffen-, Sprengstoff-, Jagd- und Fischereiangelegenheiten
0711 21691920Waffen-, Sprengstoff-, Jagd- und Fischereiangelegenheiten
0711 21691917Waffen-, Sprengstoff-, Jagd- und Fischereiangelegenheiten
0711 21691918Fax
0711 21698172Fax
0711 21698171Leitung
Öffnungszeiten
Montag | 08:30 – 13:00 |
---|---|
Dienstag | 08:30 – 13:00 |
Mittwoch | 08:30 – 13:00 |
Donnerstag | 08:30 – 13:00 und 14:00 – 15:30 |
Freitag | 08:30 – 13:00 |
Montag | 08:30 – 13:00 |
---|
Donnerstag | 12:30 – 15:30 |
---|
Weitere Termine nach telefonischer Vereinbarung
Anfahrt
Anschrift
Eberhardstraße 35
70173 Stuttgart
Amtsärztliche Gutachten
Amtsärztliche Gutachten
Anschrift & Erreichbarkeit
Anschrift
Schloßstraße 91
70176 Stuttgart
Postanschrift
70161 Stuttgart
Vorzimmer der Sachgebietsleitung
0711 21659340Anmeldung Begutachtung
0711 21659330Fax
0711 2169510329Öffnungszeiten
Montag | 08:30 – 11:30 und 13:00 – 15:00 |
---|---|
Dienstag | 08:30 – 11:30 und 13:00 – 15:00 |
Mittwoch | 08:30 – 11:30 und 13:00 – 15:00 |
Donnerstag | 08:30 – 11:30 und 13:00 – 15:00 |
Freitag | 08:30 – 11:30 |
Anfahrt
Anschrift
Schloßstraße 91
70176 Stuttgart
Service-Telefon
Sie haben Fragen? Rufen Sie uns an: aus jedem Netz, ohne Vorwahl. Behördennummer 115: Mo bis Fr, 8.00 bis 18.00 Uhr. Sie erreichen die Behördennummer 115 in der Regel zum Festnetztarif und damit kostenlos über Flatrates. Gebärdentelefon: Mo bis Fr, 8.00 bis 18.00 Uhr.