Das Versicherungsamt berät Sie und gibt Auskunft zu allen Themen der gesetzlichen Unfallversicherung.
Darunter fallen:
- Entgegennahme von Leistungsanträgen
- Mithilfe bei Rechtsbehelfen
- Untersuchung von Arbeitsunfällen
Voraussetzungen
Vorgehen
Benötigte Unterlagen
Termin vereinbaren
Rechtsgrundlage
Amt für Soziales und Teilhabe
Versicherungsamt
Service-Telefon
Sie haben Fragen? Rufen Sie uns an: aus jedem Netz, ohne Vorwahl. Behördennummer 115: Mo bis Fr, 8.00 bis 18.00 Uhr. Sie erreichen die Behördennummer 115 in der Regel zum Festnetztarif und damit kostenlos über Flatrates. Gebärdentelefon: Mo bis Fr, 8.00 bis 18.00 Uhr.