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Landeshauptstadt Stuttgart

Amt für Soziales und Teilhabe

Gesetzliche Rentenversicherung

Das Versicherungsamt hilft bei:

  • Fragen zum Rentenbeginn und zur Antragstellung.
  • Fragen zur Klärung von Versicherungszeiten.
  • Fragen zu Rehabilitationsmaßnahmen sowie weiteren unterstützende Leistungen.
  • Anträgen auf Altersrente und Erwerbsminderungsrente.
  • Anträgen auf Hinterbliebenenrente.

Sämtliche benötigten Vordrucke sind beim Versicherungsamt vorhanden. Entsprechende Anträge werden, bis auf wenige Ausnahmen, online aufgenommen und direkt dem zuständigen Versicherungsträger weitergeleitet. Der Versicherte erhält hierüber einen entsprechenden schriftlichen Nachweis.

Ihr Kontakt zu uns:

Service-Telefon

Sie haben Fragen? Rufen Sie uns an: aus jedem Netz, ohne Vorwahl. Behördennummer 115: Mo bis Fr, 8.00 bis 18.00 Uhr. Sie erreichen die Behördennummer 115 in der Regel zum Festnetztarif und damit kostenlos über Flatrates. Gebärdentelefon: Mo bis Fr, 8.00 bis 18.00 Uhr.

Erläuterungen und Hinweise