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Landeshauptstadt Stuttgart

Garten-, Friedhofs- und Forstamt

Genehmigung zum Aufstellen oder Verändern von Grabmalen und anderen baulichen Anlagen auf Friedhöfen

Wenn Sie auf Ihrer Grabstätte, an dem Sie ein Nutzungs- oder Verfügungsrecht besitzen, ein Grabmal oder Grabzubehör erstellen möchten, benötigen Sie eine Genehmigung des Garten-, Friedhofs- und Forstamtes. Dieser Antrag muss vom Grabmalaufsteller gestellt werden. Für eine Bearbeitung des Antrags ist das Beiblatt mit Unterschrift des Gebührenschuldners und des Grabnutzungsberechtigten bzw. Verfügungsberechtigten als Nachweis hochzuladen. Sie können eine Genehmigung zum Aufstellen oder Verändern von Grabmalen und anderen baulichen Anlagen auf Friedhöfen auch online beantragen.

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