Für den Betrieb einer Gaststätte benötigen Sie in der Regel eine Erlaubnis. Ein Gaststättengewerbe betreibt, wer im stehenden Gewerbe
- Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht (Schankwirtschaft) oder
- zubereitete Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht (Speisewirtschaft)
- und wenn der Betrieb jedermann oder bestimmten Personenkreisen zugänglich ist.
Sie betreiben auch ein Gaststättengewerbe, wenn Sie als selbstständiger Gewerbetreibender im Reisegewerbe vorübergehend, etwa nur für die Dauer einer Veranstaltung, Getränke oder zubereitete Speisen abgeben.
Sie benötigen keine Gaststättenerlaubnis, wenn Sie
- alkoholfreie Getränke ausschenken,
- unentgeltliche Kostproben,
- zubereitete Speisen oder
- in Verbindung mit einem Beherbergungsbetrieb Getränke und zubereitete Speisen an Hausgäste verabreichen.
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Gewerbe- und Gaststättenrecht
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